Nach Facebook-Datenleck: Sammelklage gegen Meta - Jetzt noch Ansprüche sichern
Facebook-Datenleck: Sammelklage gegen Meta - Ansprüche sichern

Nach Facebook-Datenleck: Sammelklage gegen Meta - Jetzt noch Ansprüche sichern

Millionen Nutzer des sozialen Netzwerks Facebook waren im Jahr 2021 von einem massiven Datenleck betroffen. Aus diesem Grund reichte der Verbraucherzentrale Bundesverband eine umfangreiche Sammelklage gegen den Konzern Meta ein. Wer sich dieser Klage anschließen und unter Umständen eine finanzielle Entschädigung sichern möchte, sollte keine wertvolle Zeit verlieren und umgehend handeln.

Massives Datenleck betrifft 530 Millionen Nutzer

Von dem schwerwiegenden Vorfall waren damals rund 530 Millionen Nutzer des sozialen Netzwerks betroffen. Kriminelle Akteure sammelten persönliche Informationen automatisiert durch sogenanntes Scraping, also das automatisierte Auslesen von Daten. Seitdem nutzen Betrüger die gestohlenen Daten für verschiedene kriminelle Aktivitäten wie Phishing-Angriffe oder Identitätsdiebstahl, was zu erheblichen Risiken für die Betroffenen führt.

Sammelklage gegen Meta wird vor Gericht verhandelt

Der Verbraucherzentrale Bundesverband reichte aus diesem Grund eine umfassende Sammelklage gegen Meta ein. Der bedeutende Fall wird aktuell vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg verhandelt. Die letzte Gerichtssitzung fand Ende März 2026 statt, und das Gericht hat einen konkreten Vergleichsvorschlag unterbreitet. Beide Prozessparteien prüfen diesen Vorschlag derzeit intensiv.

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Für betroffene Nutzer könnte sich eine Teilnahme an der Klage finanziell lohnen: Im Raum stehen pauschale Entschädigungszahlungen von 100 Euro. Bei sensibleren oder besonders geschützten Daten sind sogar Entschädigungen von bis zu 600 Euro möglich. Ein konkreter individueller Schaden muss dafür nicht separat nachgewiesen werden, was den Prozess für Betroffene erheblich vereinfacht.

Jetzt handeln und Ansprüche rechtzeitig sichern

Wer potenzielle Geldansprüche geltend machen möchte, sollte jetzt umgehend aktiv werden, wie die Verbraucherzentrale Hamburg dringend empfiehlt. Betroffene müssen sich dazu im offiziellen Klageregister des Bundesamts für Justiz eintragen lassen. Eine wichtige Voraussetzung für die Teilnahme ist unter anderem ein aktives Facebook-Profil aus den Jahren 2018 oder 2019 mit einer hinterlegten Telefonnummer.

Besonders wichtig ist folgender Hinweis: Sollte es zu einem gerichtlichen Vergleich kommen, kann die Frist zur Teilnahme an der Sammelklage kurzfristig enden. Nur wer sich rechtzeitig registrieren lässt, sichert sich seine Ansprüche und kann von einer möglichen Einigung zwischen den Parteien profitieren. Eine verspätete Registrierung könnte zum vollständigen Verlust der Ansprüche führen.

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