Gefährliche Honigpaste mit verstecktem Viagra-Wirkstoff: Amt ordnet Rückruf an
Das Landratsamt Tübingen hat eine dringende Warnung für Verbraucherinnen und Verbraucher herausgegeben. Betroffen ist das Nahrungsergänzungsmittel „Lotus Mixed Herbal Paste with Honey“, das über Amazon vertrieben wurde. Die Behörde warnt eindringlich vor dem Verzehr, da in der Honigpaste ein nicht deklarierter Arzneistoff nachgewiesen wurde.
Verschreibungspflichtiger Wirkstoff ohne Kennzeichnung
Bei dem unerlaubten Inhaltsstoff handelt es sich um Sildenafil, den verschreibungspflichtigen Wirkstoff, der auch im bekannten Potenzmittel Viagra enthalten ist. Das Landratsamt betont, dass dieser Wirkstoff auf dem Etikett der Honigpaste nicht aufgeführt ist. „Der Verbraucher geht nicht davon aus, ein Arzneimittel mit Wirkstoffgehalt zu konsumieren, sondern ein Lebensmittel. Daraus ergibt sich ein nicht abschätzbares Gesundheitsrisiko“, heißt es in der offiziellen Warnmeldung auf dem Portal lebensmittelwarnung.de.
Sofortige Maßnahmen: Rückruf und Verkaufsstopp
Die Behörde hat umgehend reagiert und folgende Schritte eingeleitet:
- Der Inverkehrbringer, ein Tübinger Unternehmen, wurde zum sofortigen Warenrückruf aufgefordert.
- Bei Amazon wurde ein Verkaufsstopp für das Produkt veranlasst.
Das betroffene Produkt wird in Istanbul hergestellt und ist mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum Juli 2030 gekennzeichnet. Das Landratsamt appelliert an alle, die diese Honigpaste erworben haben:
- Nehmen Sie das Produkt auf keinen Fall ein.
- Entsorgen Sie es umgehend oder geben Sie es zurück.
- Bei auftretenden gesundheitlichen Beschwerden suchen Sie bitte umgehend ärztlichen Rat.
Hintergrund und gesundheitliche Gefahren
Die unerlaubte Zugabe von Sildenafil in ein Lebensmittel ist besonders bedenklich, da der Wirkstoff starke Nebenwirkungen haben kann. Personen mit bestimmten Vorerkrankungen, insbesondere Herz-Kreislauf-Problemen, sind hier einem erheblichen Risiko ausgesetzt. Zudem ist die Einnahme ohne ärztliche Aufsicht und ohne Kenntnis der Dosierung gefährlich. Das Landratsamt Tübingen betont, dass solche Fälle von Lebensmittelverfälschung konsequent verfolgt und geahndet werden.
Die vollständige Warnmeldung ist auf dem Portal lebensmittelwarnung.de einsehbar. Verbraucherinnen und Verbraucher werden gebeten, bei Verdacht auf ähnliche Produkte die zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden zu informieren.



