Koffer weg: Familie erhält fast 5.000 Euro vom Reiseveranstalter nach Urteil
Ein verlorener Koffer und ein beschädigter Kinderwagen haben einer Familie den Start in den Urlaub erheblich getrübt. Das Landgericht Frankenthal in Rheinland-Pfalz sprach ihr nun knapp 5.000 Euro als Entschädigung vom Reiseveranstalter zu. Der Fall zeigt, dass Pauschalreisende bei Gepäckproblemen nicht nur Schadenersatz für den Inhalt, sondern auch eine Minderung des Reisepreises verlangen können.
Schlechter Start in den Familienurlaub mit verlorenem Gepäck
Die Familie hatte einen All-inclusive-Urlaub in der Türkei als Pauschalreise gebucht. Auf dem Hinflug wurde der Kinderwagen beschädigt, und ein Koffer mit Utensilien für die drei Kleinkinder ging verloren. Nach der Landung mussten die Eltern die Kindersachen neu kaufen, wofür sie vom Reiseveranstalter teilweise erstattet wurden. Doch die Familie forderte zusätzlich einen Teil des Reisepreises zurück, da der Erholungseffekt der Reise erheblich verfehlt worden sei.
Gericht erkennt Reisemangel an und spricht Entschädigung zu
Das Gericht gab der Familie in Teilen recht. Statt sich zu erholen, sei die Familie zunächst mit der Neubeschaffung der verlorenen Sachen beschäftigt gewesen. Durch den Verlust und die Beschädigung des Gepäcks sei die Pauschalreise mit einem Reisemangel behaftet gewesen. Der Reiseveranstalter habe die Pflicht, Aufgabegepäck unbeschädigt bis zum Zielort zu transportieren. Neben den Kosten für die Neubeschaffung sprach das Gericht der Familie auch 35 Prozent des Reisepreises zu, was knapp 5.000 Euro entspricht.
Keine weitere Entschädigung für nutzlose Urlaubszeit
Wo das Gericht nicht mitging, war bei einer weitergehenden Entschädigung wegen nutzlos aufgewandter Urlaubszeit. Trotz der Probleme mit dem Gepäck sei die Ausgestaltung der Reise als Familienbadeurlaub zur Erholung generell erhalten geblieben. Das Urteil ist laut Gericht rechtskräftig und unterstreicht die Rechte von Pauschalreisenden bei Gepäckverlust oder -beschädigung.



