Italienisches Gericht kippt Netflix-Preiserhöhungen: Kunden können Geld zurückfordern
Netflix verliert Rechtsstreit um Preiserhöhungen in Italien

Netflix erleidet juristische Niederlage in Italien: Preiserhöhungen für unwirksam erklärt

Der Streamingdienst Netflix hat in Italien eine bedeutende juristische Niederlage erlitten. Ein Gericht in Rom hat mehrere Preiserhöhungen für Abonnements, die in den Jahren 2017, 2019, 2021 und November 2024 vorgenommen wurden, für unwirksam erklärt. Die Klage wurde von der Verbraucherorganisation Movimento Consumatori eingereicht, die kritisiert hatte, dass Netflix sich in den Vertragsbedingungen zu unbestimmte Möglichkeiten zur Preisanpassung vorbehalten hatte.

Gericht kritisiert unklare Vertragsklauseln

Aus Sicht des Gerichts waren die Klauseln in den Verträgen von Netflix nicht ausreichend präzise formuliert. Es fehlten klare Regelungen darüber, unter welchen konkreten Voraussetzungen und in welchem Umfang Preiserhöhungen zulässig sein sollten. Das Gericht betonte, dass Verbraucher bereits beim Abschluss eines Abonnements transparent erkennen können müssen, wann und wie sich der Preis ändern darf. Fehlen solche nachvollziehbaren Maßstäbe, sind spätere Preisanpassungen rechtlich nicht haltbar.

Netflix hatte nach eigenen Angaben seine Kunden in Italien jeweils etwa 30 Tage vor einer geplanten Erhöhung informiert und in diesem Zeitraum die Möglichkeit zur Kündigung eingeräumt. Diese Vorgehensweise wurde vom Gericht jedoch als nicht ausreichend bewertet. Die bloße Information im Vorfeld genügt nicht, wenn die vertraglichen Grundlagen für Preiserhöhungen von vornherein unklar sind.

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Betroffene Kunden können Rückzahlungen beantragen

Für zahlreiche Kunden hat das Urteil konkrete finanzielle Konsequenzen. Sie sind berechtigt, die Differenz zwischen dem ursprünglich vereinbarten Preis und den später erhöhten Tarifen zurückzufordern. Beim Premium-Abo summierten sich die Aufschläge seit 2017 auf etwa 8 Euro pro Monat, beim Standard-Tarif auf rund 4 Euro monatlich. Laut Berichten der Wirtschaftszeitung „Il Sole 24 Ore“ könnten langjährige Abonnenten des Premium-Abos bis zu 500 Euro zurückerhalten, beim Standard-Abo sind es etwa 250 Euro.

Von diesen Rückzahlungsansprüchen ausgenommen sind Verträge, die ab Januar 2024 abgeschlossen wurden. Für diese gelten offenbar andere oder angepasste Bedingungen, die nicht von dem Urteil betroffen sind.

Netflix muss Verträge anpassen und will Berufung einlegen

Das Gericht hat Netflix außerdem verpflichtet, seine Vertragsbedingungen entsprechend anzupassen und das Urteil öffentlich bekannt zu machen. Dies muss sowohl auf der eigenen Website des Unternehmens als auch in großen nationalen Zeitungen Italiens erfolgen. Zudem müssen die Preise für bestehende Verträge, die von den unwirksamen Erhöhungen betroffen sind, nach unten korrigiert werden.

Netflix hat bereits angekündigt, gegen das Urteil Berufung einzulegen. Der Streamingdienst hält seine Vertragsbedingungen für rechtmäßig und wird den Rechtsstreit weiterführen. Es bleibt abzuwarten, wie die höhere Instanz entscheiden wird.

Ähnliche Entwicklungen in Deutschland

Interessanterweise ist die Situation in Italien nicht einzigartig. Auch in Deutschland gab es bereits ein vergleichbares Urteil. Im Mai 2025 entschied das Landgericht Köln, dass Netflix Preise nicht ohne eine wirksame Zustimmung der Kunden erhöhen darf. Dies unterstreicht die wachsende Bedeutung von Verbraucherrechten im digitalen Zeitalter und zeigt, dass Gerichte zunehmend strengere Maßstäbe an die Transparenz von Vertragsklauseln bei Streamingdiensten anlegen.

Die Entwicklung in Italien könnte somit Signalwirkung für andere Märkte haben und zu weiteren rechtlichen Auseinandersetzungen führen. Verbraucherorganisationen beobachten die Lage genau und könnten ähnliche Klagen in anderen Ländern erwägen, falls Netflix seine Geschäftspraktiken nicht anpasst.

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