Demenzfall: Diese drei Versicherungen müssen dringend angepasst werden
Demenzfall: Drei Versicherungen dringend anpassen

Versicherungsschutz bei Demenz: Dringende Anpassungen erforderlich

Einmal abgeschlossene Versicherungsverträge sind nicht für ein ganzes Leben geeignet. Sie müssen regelmäßig überprüft werden - besonders dann, wenn sich die Lebensumstände grundlegend verändern. Bei einer Demenzerkrankung wird diese Überprüfung zur dringenden Notwendigkeit.

Wenn Demenz den Alltag bestimmt

Wenn Angehörige an Demenz erkranken, stehen Familien vor zahlreichen organisatorischen Herausforderungen. Neben medizinischen und pflegerischen Aspekten müssen auch rechtliche und finanzielle Angelegenheiten geregelt werden. Dabei sollten bestehende Versicherungsverträge unbedingt auf den Prüfstand, denn bei Demenzerkrankungen greift häufig der gewohnte Schutz nicht mehr.

„Ohne die richtigen Klauseln kann es sehr teuer werden“, warnt Philipp Wolf, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Viele Versicherungsnehmer sind sich nicht bewusst, dass Standardpolicen bei Demenz oft nicht mehr ausreichend schützen.“

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Mit gezielten Anpassungen lässt sich das Risiko jedoch gut absichern. Diese drei Versicherungen sind besonders wichtig:

1. Privathaftpflichtversicherung mit Demenzklausel

Die private Haftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen für Verbraucher. Sie deckt finanzielle Schäden ab, die Dritten durch eigene Unachtsamkeit entstehen. Bei Menschen mit fortgeschrittener Demenz leistet die Standardpolice jedoch häufig nicht, da diese Personen als nicht deliktsfähig gelten und somit nicht für verursachte Schäden haftbar gemacht werden können.

Die Konsequenz: Geschädigte bleiben auf ihren Kosten sitzen. Eine spezielle Zusatzregelung kann dies verhindern. Angehörige sollten darauf achten, dass eine sogenannte Demenzklausel in den Versicherungsschutz aufgenommen wird, wenn sie eine demenzkranke Person mitversichern können.

Dies ist möglich bei:

  • Häuslicher Gemeinschaft
  • Mitversicherung von im Pflegeheim untergebrachten Personen

Alleinlebende Menschen mit fortgeschrittener Demenz haben laut Verbraucherzentrale leider keine Möglichkeit, von solchen Klauseln zu profitieren.

2. Hausratversicherung: Grobe Fahrlässigkeit einschließen

Eine Hausratversicherung schützt das eigene Hab und Gut bei Schäden durch Unfälle. Doch gerade bei Demenzkranken werden typische Vorkommnisse wie vergessene Kerzen oder Herdplatten als grobe Fahrlässigkeit gewertet, bei der Versicherer ihre Leistungen kürzen können.

Gegen einen moderaten Mehrbeitrag lässt sich jedoch oft der Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit vereinbaren. Auch wenn die Leistung trotz dieser Regelung meist auf eine bestimmte Höchstsumme begrenzt ist, sollten Versicherte diese Option unbedingt nutzen.

3. Unfallversicherung kritisch prüfen

Private Unfallversicherungen können sinnvoll sein, stoßen bei Demenz jedoch an ihre Grenzen. Geschieht ein Unfall aufgrund von Verwirrtheit oder Bewusstseinsstörungen, ist dieser oft nicht versichert. Einige Anbieter schließen Versicherte ab Pflegegrad 3 sogar grundsätzlich vom Unfallversicherungsschutz aus oder nehmen erhebliche Einschränkungen vor.

Familien sollten daher bestehende Policen kritisch überprüfen und nach Möglichkeit anpassen. Eine frühzeitige Überprüfung kann spätere finanzielle Belastungen verhindern und den notwendigen Schutz gewährleisten.

Versicherungsexperte Wolf betont: „Die rechtzeitige Anpassung von Versicherungsverträgen bei Demenzdiagnosen ist keine Luxusfrage, sondern eine notwendige Vorsorgemaßnahme. Sie schützt sowohl die Erkrankten als auch ihre Angehörigen vor unkalkulierbaren finanziellen Risiken.“

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