Meteoriteneinschlag in Koblenz: Versicherungsfrage bei Schäden aus dem All
Ein gleißender Feuerschweif am Himmel, ein ohrenbetäubender Knall und schließlich ein zerstörtes Hausdach: Der jüngste Meteoriteneinschlag im rheinland-pfälzischen Koblenz hat eindrucksvoll demonstriert, dass selbst extrem seltene Naturphänomene ganz konkrete und kostspielige Schäden anrichten können. Für die betroffenen Hausbesitzer stellt sich unmittelbar die drängende Frage: Welche Versicherung kommt eigentlich für derartige Schäden auf, wenn Objekte aus dem Weltraum auf das eigene Eigentum stürzen?
Wohngebäudeversicherung als erster Ansprechpartner
Wird das Wohngebäude von einem Meteoriten getroffen, ist grundsätzlich der Wohngebäudeversicherer der richtige Ansprechpartner. Allerdings leistet nicht jeder Tarif automatisch bei jeder Gefahr, die buchstäblich von oben droht. „Ein Meteoriteneinschlag ist in den meisten Versicherungsbedingungen der Wohngebäudeversicherer nicht ausdrücklich als mitversicherte Gefahr geregelt“, erklärt der Bund der Versicherten (BdV) auf Anfrage.
In Standardverträgen sind üblicherweise nur Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel abgedeckt. Ein Schaden, der ausschließlich durch einen rein mechanischen Einschlag entsteht, bleibt in solchen Fällen oft nicht versichert. Interessanterweise sind Schäden durch unbemannte Flugkörper – also beispielsweise Drohnen oder Weltraumschrott – in manchen Vertragswerken hingegen explizit eingeschlossen.
Die entscheidende Rolle der Allgefahrendeckung
Sieht der individuelle Versicherungsvertrag jedoch eine sogenannte Allgefahrendeckung vor, sind prinzipiell alle Gefahren mit abgesichert, die im Vertragstext nicht ausdrücklich ausgeschlossen werden. In diesem Fall stehen die Chancen auf eine Leistung nach einem Meteoriteneinschlag deutlich besser, so der BdV.
Dasselbe gilt, wenn der Einschlag ein versichertes Ereignis – wie einen Brand oder eine Explosion – nach sich zieht. Solche Folgeschäden sind über die Wohngebäudeversicherung abgedeckt, und zwar unabhängig davon, welches konkrete Objekt den ursprünglichen Schaden verursacht hat. Die Versicherungspflicht für diese Sekundärschäden ist somit von der eigentlichen Ursache entkoppelt.
Weitere Versicherungsoptionen bei Meteoritenschäden
Für beschädigtes Mobiliar und Inventar innerhalb der Wohnung oder des Hauses sollten sich Betroffene an ihre Hausratversicherung wenden. Diese Police springt ein, wenn durch den Vorfall Möbel, Elektrogeräte oder andere bewegliche Gegenstände zu Schaden kommen.
Für Schäden am eigenen Fahrzeug kommt laut BdV die Kaskoversicherung in Betracht. Ob eine Teil- oder Vollkaskoversicherung greift, hängt von den jeweiligen Vertragsbedingungen ab.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft rät Betroffenen bei Unsicherheit dringend, im Ernstfall direkt mit dem jeweiligen Versicherer oder einem Versicherungsmakler Kontakt aufzunehmen und die konkrete Deckungssituation zu klären. Eine individuelle Beratung kann hier entscheidend sein, um Ansprüche durchzusetzen.



