Nach Millionen-Coup in Gelsenkirchen: Erste Entschädigungen fließen
Vor etwa drei Monaten gelang Kriminellen ein spektakulärer Einbruch in die Sparkasse im Gelsenkirchener Stadtteil Buer. Mit einem Kernbohrer drangen sie direkt in den Tresorraum vor und knackten rund 3.000 Schließfächer. Die Beute: Gold, Bargeld und andere Wertsachen im möglichen zwei- oder sogar dreistelligen Millionenbereich. Jetzt gibt es für die ersten Geschädigten eine positive Nachricht.
Erste Erfolge für die Anwälte der Betroffenen
Wie Rechtsanwalt Daniel Kuhlmann aus Datteln mitteilte, konnte seine Kanzlei für die ersten Mandanten knapp 250.000 Euro Entschädigung geltend machen. Im Durchschnitt erhalten die elf betroffenen Kunden damit mehr als 22.000 Euro pro Person. Das Geld stammt aus ihren privaten Hausratversicherungen, die eine spezielle „Außenversicherung“ für Wertsachen in Bankschließfächern enthalten.
„Leider mussten wir auch hier erst mit unseren Medienkontakten und einer Klage drohen, dann klappte es aber doch relativ schnell“, erklärt der Jurist. „Diese Mandanten hatten zudem die Inventarlisten genau nach unseren Vorgaben gemacht, waren von Anfang an dabei und konnten alles lückenlos belegen!“
Gütetermin am Landgericht Essen steht bevor
Die eigentliche juristische Auseinandersetzung steht jedoch erst am Anfang. Wie die Westdeutsche Allgemeine Zeitung berichtet, ist am Landgericht Essen ein erster Gütetermin angesetzt worden. Eine zentrale Rolle wird dabei ein Gutachten spielen, das mögliche Sicherheitsmängel bei der Sparkasse untersuchen soll.
Daniel Kuhlmann, der nach eigenen Angaben etwa 650 Geschädigte des Millionen-Coups vertritt, kommentiert auf Facebook: „Es reicht nicht aus, wenn die Sparkasse pauschal behauptet, alles sei sicher gewesen. Durch das Gutachten zwingen wir die Gegenseite, ihr Sicherheitskonzept im Detail offenzulegen und sich inhaltlich mit den Vorwürfen auseinanderzusetzen.“
Die entscheidende Frage: Stand der Technik
Der Anwalt betont die zentrale rechtliche Frage: „Entsprach die Sicherung in Gelsenkirchen-Buer dem aktuellen Stand der Technik? Wenn die Standards unterschritten wurden, muss die Sparkasse für die Schäden geradestehen.“
Parallel zu Kuhlmanns Erfolgen gelang es auch den Anwälten Ralf Buerger und Christian Dreier aus Hagen, für einen Mandanten etwa 20.000 Euro Entschädigung durchzusetzen. Die Polizei Gelsenkirchen hatte nach dem Einbruch Fotos veröffentlicht, die die Dimension des Schadens verdeutlichen: Im Tresorraum stapelten sich die geknackten Schließfächer, das von den Dieben gebohrte Loch zeugt von der professionellen Vorgehensweise der Täter.
Für die vielen weiteren Betroffenen bleibt die Situation weiterhin ungewiss. Während die ersten Entschädigungen zeigen, dass Versicherungen in bestimmten Fällen zahlen, hängt der Großteil der Ansprüche vom Ausgang der juristischen Auseinandersetzung mit der Sparkasse ab. Die Anwälte der Geschädigten kündigen an, weiter am Ball zu bleiben und für die Interessen ihrer Mandanten zu kämpfen.



