Chaosnacht auf dem Rollfeld: Lufthansa-Passagiere pochen auf höhere Entschädigungen
Statt entspannt in den Abendhimmel zu starten, verbrachten rund 600 Passagiere eine ganze Nacht in ihren Flugzeugen auf dem Rollfeld des Münchner Flughafens. Am 19. Februar konnten die Maschinen wegen heftigen Schneetreibens nicht abheben. Die betroffenen Reisenden fragen sich nun: Steht ihnen eine angemessene Entschädigung zu?
Organisationsverschulden trotz höherer Gewalt?
Verbraucheranwalt Arndt Kempgens aus Gelsenkirchen bewertet die Situation eindeutig: „Die Passagiere haben mit dem Flugticketkauf einen Vertrag mit der Lufthansa geschlossen. Die Airline ist für eine reibungslose Beförderung verantwortlich – was in diesem Fall offensichtlich nicht funktioniert hat.“ Zwar handele es sich beim Schneetreiben grundsätzlich um höhere Gewalt, doch Kempgens betont: „Solche Wetterlagen sind im Winter nichts Ungewöhnliches. Darauf hätte sich die Lufthansa einstellen müssen. Meines Erachtens liegt hier ein Organisationsverschulden vor.“
Welche finanziellen Ansprüche sind realistisch?
Der Rechtsanwalt sieht gute Chancen für die betroffenen Passagiere. Neben der Rückerstattung des Reisepreises könnten Entschädigungen nach der EU-Fluggastverordnung fällig werden – diese bewegen sich je nach Streckenlänge zwischen 250 und 600 Euro. Kempgens geht sogar noch weiter: „Eine ganze Nacht auf dem Rollfeld in einem Flugzeug verbringen zu müssen, grenzt fast an Freiheitsberaubung. Daher halte ich zusätzliches Schmerzensgeld in Höhe von 300 bis 500 Euro für durchaus aussichtsreich.“
Die Rolle individueller Umstände
Bei der Höhe möglicher Schmerzensgeldzahlungen spielen laut Kempgens verschiedene Faktoren eine Rolle: „Es kommt beispielsweise auf das Alter der Betroffenen an. Ein jüngerer Mensch verkraftet die Enge und die eingeschränkten sanitären Anlagen besser als ein älterer Passagier.“ Die individuellen Umstände jedes Einzelfalls würden somit die konkrete Höhe der Entschädigung beeinflussen.
Ein konkretes Beispiel aus der Praxis
In einem Medienbericht schilderte ein Passagier, der von München nach Danzig fliegen wollte, seine Erfahrungen. Er erhielt zunächst lediglich 10,93 Euro von der Lufthansa – laut Airline-Sprecherin handelte es sich dabei um eine Erstattung für Essen und Getränke. Später zahlte die Fluggesellschaft freiwillig 250 Euro nach der EU-Verordnung. Doch für Verbraucherschützer ist das nicht genug.
Empfehlung für betroffene Passagiere
Kempgens rät den Geschädigten zu gemeinschaftlichem Vorgehen: „Sie sollten sich zu mehreren zusammenschließen und gemeinsam einen Anwalt beauftragen. Ein einzelner Fall wird wegen der vergleichsweise geringen Summe wahrscheinlich nicht angenommen.“ Durch gebündelte Kräfte erhöht sich die Verhandlungsmacht gegenüber der großen Airline deutlich.
Die Nacht auf dem Münchner Rollfeld wirft grundsätzliche Fragen zur Verantwortung von Fluggesellschaften bei extremen Wetterlagen auf. Während die Lufthansa von höherer Gewalt spricht, sehen Verbraucherschützer ein klares Organisationsverschulden. Die betroffenen Passagiere warten nun auf eine faire Lösung – und möglicherweise auf Präzedenzfälle für ähnliche Situationen in Zukunft.



