Räderwechsel in Eigenregie: Versicherungsschutz beachten
Die Faustregel "Von O bis O" für den Wechsel zwischen Sommer- und Winterreifen ist vielen Autofahrern geläufig. Doch der ADAC empfiehlt, erst auf Sommerräder umzusteigen, wenn die Temperaturen konstant im zweistelligen Bereich liegen und kein Schnee oder Frost mehr droht. Die entscheidende Frage lautet dann: Soll man den Wechsel selbst vornehmen oder lieber der Fachwerkstatt überlassen? Aus versicherungsrechtlicher Sicht gibt es hier gravierende Unterschiede.
Selbst ist der Mann – aber nicht immer versichert
Wer sich für den Reifenwechsel in Eigenregie entscheidet, muss wissen, dass bei möglichen Schäden der Versicherungsschutz eingeschränkt ist. Kommt es während der Montage zu Beschädigungen am Fahrzeug – beispielsweise durch einen falsch angesetzten Wagenheber oder ein abrutschendes Radkreuz –, sind nur diejenigen abgesichert, die eine Vollkasko-Versicherung mit ausdrücklicher Deckung von Eigenschäden abgeschlossen haben. Darauf weist Ingo Aulbach vom Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hin.
Selbst wenn der Wechsel zunächst problemlos verläuft, können später Folgeschäden auftreten, falls die Montage nicht fachgerecht durchgeführt wurde. Auch in diesem Fall haftet für Schäden am eigenen Wagen ausschließlich die Vollkasko-Versicherung mit Eigenschadendeckung. Ein typisches Szenario wäre ein sich unterwegs lösendes Rad. Kommen durch ein solches Ereignis Dritte zu Schaden, leistet laut Aulbach die Kfz-Haftpflichtversicherung.
Profis bieten zusätzliche Sicherheit
Wird der Reifenwechsel hingegen von einer Fachwerkstatt durchgeführt, können Verbraucher die Werkstatt bei möglichen Montagefehlern in Haftung nehmen. Diese professionelle Dienstleistung bietet somit nicht nur Bequemlichkeit, sondern auch rechtliche Sicherheit.
Eingelagerte Räder: Versicherungsschutz variiert
Nach dem Wechsel stellt sich die Frage nach der sicheren Aufbewahrung der nicht benötigten Räder. Der Versicherungsschutz für eingelagertes Kfz-Zubehör hängt maßgeblich vom Lagerort und den Versicherungsbedingungen ab. In der eigenen Garage oder im Keller gelagerte Räder sind laut Ingo Aulbach nur unter bestimmten Voraussetzungen durch die Hausratversicherung geschützt.
Die Kfz-Teilkasko leistet in der Regel bei Diebstahl der Räder, sofern diese sicher eingeschlossen waren. Ein genauer Blick in die Versicherungsunterlagen oder eine Rücksprache mit dem Versicherer oder Makler bringt hier Klarheit. Interessant ist, dass die Teilkasko auch dann bei Diebstahl leisten kann, wenn die Räder bei einem Reifen- oder Autohändler eingelagert wurden. Verbraucher sollten sich bei dem Händler zusätzlich erkundigen, ob und in welchem Umfang dieser bei einem Diebstahl des Radsatzes haftet.
Fazit: Der Reifenwechsel in Eigenregie mag schneller und kostengünstiger erscheinen, doch die versicherungstechnischen Risiken sind nicht zu unterschätzen. Eine professionelle Durchführung durch eine Werkstatt bietet nicht nur fachliche Sicherheit, sondern auch klare Haftungsregelungen. Bei der Einlagerung der Räder ist eine sorgfältige Prüfung des Versicherungsschutzes unerlässlich.



