Niedersachsen: AfD-Kandidaten vor Kommunalwahl ausgeschlossen
AfD-Kandidaten in Niedersachsen ausgeschlossen

Knapp zwei Monate vor der Kommunalwahl in Niedersachsen geraten AfD-Kandidaten zunehmend unter Druck. Der Bundestagsabgeordnete Martin Sichert wurde bereits von der Landratswahl ausgeschlossen, ebenso eine AfD-Bewerberin für die Bürgermeisterwahl in Nörten-Hardenberg. Weitere Ausschlüsse könnten folgen, wie die „Welt“ berichtet.

Neues Wahlrecht ermöglicht Prüfung der Verfassungstreue

Grundlage für die Ausschlüsse ist ein neues Wahlrecht in Niedersachsen, das eine Prüfung von Kandidaten für kommunale Spitzenämter vorsieht. Das Landesamt für Verfassungsschutz stuft den AfD-Landesverband als „gesichert rechtsextremistisch“ ein. Die AfD hatte einen Eilantrag gegen das Verfahren eingereicht, den das Verwaltungsgericht Hannover jedoch ablehnte. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg muss nun entscheiden, möglicherweise noch vor den Wahlen am 13. September.

Erste Ausschlüsse: Sichert und Goes

In Nörten-Hardenberg sprach sich der Gemeindewahlausschuss am Mittwoch einstimmig gegen die Zulassung der AfD-Bewerberin Reinhild Goes aus. Goes ist Mitglied im Bundesvorstand der AfD-Jugendorganisation Generation Deutschland. Ihr Fall soll laut NDR erneut vom Landkreis geprüft werden, eine endgültige Entscheidung steht bis Monatsende an. Bereits zuvor war der AfD-Abgeordnete Martin Sichert von der Landratswahl ausgeschlossen worden. Das Innenministerium bezweifelte seine Verfassungstreue, der Wahlausschuss folgte dieser Einschätzung. Neben seiner Funktion im Landesverband spielen auch Beiträge in sozialen Medien eine Rolle. Sichert kündigte rechtliche Schritte an.

Breites Pickt-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App für Telegram

Weitere Kandidaten im Visier

Neben Sichert und Goes werden weitere AfD-Kandidaten geprüft, darunter die Landtagsabgeordnete Jessica Schülke in Hannover und der AfD-Landesvize Stephan Bothe, der im Landkreis Niedersachsen für das Landratsamt kandidiert. Die Wahlausschüsse können bei begründeten Zweifeln die Kommunalaufsicht hinzuziehen, die sich auf Erkenntnisse des Verfassungsschutzes stützen darf.

AfD kritisiert Verfahren, SPD verteidigt es

Die AfD bezeichnet das Prüfverfahren als „Parteiverbot durch die Hintertür“ und will es grundsätzlich rechtlich prüfen lassen, wie der NDR aus Parteikreisen erfuhr. Stefan Politze, SPD-Fraktionsvorsitzender im Landtag, verteidigt dagegen die Regelung: „Es ist kein Anti-AfD-Gesetz, sondern es bezieht sich sowohl auf Rechts- als auch auf Linksextremisten. Es richtet sich gegen die, die nicht auf den Füßen des Grundgesetzes stehen.“

Pickt After-Article-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App mit Familien-Illustration