Münchner Bierstreit: Urteil zu nächtlichem Alkoholverkauf erwartet
Urteil im Münchner Bierstreit zu nächtlichem Bierverkauf

Das Verwaltungsgericht München will am heutigen Mittwoch um 12.00 Uhr sein Urteil im sogenannten Münchner Bierstreit verkünden. Gegenstand ist die Klage eines Gastronomen aus dem Univiertel, der unter anderem Flaschenbier verkauft und dem die Stadt München den Verkauf von Alkohol zum Mitnehmen zwischen 22.00 und 5.00 Uhr untersagt hat.

Gericht deutet Rechtmäßigkeit an

Bereits in der mündlichen Verhandlung hatte das Gericht durchblicken lassen, dass es ein solches Verkaufsverbot generell für rechtens halten könnte. Es bezeichnete die Anordnung als „durchaus gerechtfertigt“. Der Grund: In der Gegend rund um die Schellingstraße kommt es immer wieder zu Ansammlungen feierfreudiger Menschen, die Lärm verursachen. Diese Ansammlungen müsse man denjenigen zurechnen, die Bier zum Mitnehmen verkaufen, so die Richter.

Die Stadt München hatte massive Beschwerden von Anwohnern erhalten – über nächtlichen Lärm, wildes Urinieren in Hauseingängen und Hinterhöfen sowie Glasscherben rund um Kioske und Gaststätten. Dies nahm sie zum Anlass, ein im vergangenen Jahr zurückgenommenes Verbot erneut anzudrohen. Eine Sprecherin des Kreisverwaltungsreferates (KVR) erklärte jedoch, dass die Stadt zunächst das Urteil in weiteren Verfahren abwarten wolle, bevor eine endgültige Entscheidung getroffen wird.

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Weitere Klagen im September

Das Gericht wird sich im September mit drei ähnlichen Klagen von Kioskbesitzern befassen, die sich ebenfalls gegen ein nächtliches Verkaufsverbot wehren. Diese Verfahren könnten wegweisend für die gesamte Stadt sein.

Der Ausgang des heutigen Urteils wird mit Spannung erwartet, da er nicht nur für den klagenden Gastronomen, sondern auch für die Anwohner des Univiertels von großer Bedeutung ist. Sollte das Verbot bestätigt werden, dürfte dies die nächtliche Ruhe in der Gegend verbessern, während ein Urteil zugunsten des Gastronomen die bestehenden Probleme wohl fortschreiben würde.

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