Ab dem 18. Mai dürfen Touristen wieder nach Mecklenburg-Vorpommern reisen, auch Tagesgäste sind willkommen. Die Strände sind frei zugänglich, jedoch müssen Urlauber überall einen Mindestabstand von zwei Metern einhalten. Besonders beliebte Strände könnten von den Landkreisen eingeschränkt werden, um Menschenansammlungen zu vermeiden.
Restaurants, Cafés und Bars dürfen ab dem 18. Mai unter Auflagen öffnen: Sie müssen ein Hygienekonzept vorlegen, um 22 Uhr schließen und maximal 50 Gäste pro Gastraum zulassen. Tische sind für zwei Personen vorgesehen, Gäste müssen reservieren und ihre Kontaktdaten hinterlassen. Der Mindestabstand von 1,50 Meter ist einzuhalten.
Unterkünfte wie Ferienwohnungen, Campingplätze und Hotels dürfen ebenfalls ab dem 18. Mai öffnen. Für Ferienwohnungen und -häuser gilt eine Wiederbelegungsfrist von sieben Tagen, Campingplätze dürfen nur zu 50 Prozent ausgelastet sein. Hotels und Pensionen folgen ab dem 25. Mai mit ähnlichen Regeln. Das Ein- und Auschecken soll möglichst kontaktlos erfolgen.
Tourismusminister Bernd Buchholz appelliert an die Eigenverantwortung aller: „Jede und jeder von uns hat es selbst in der Hand, ob der Neustart gelingt. Das Virus ist noch lange nicht besiegt.“ Urlauber sollten sich vor Reiseantritt über die lokalen Regelungen informieren.



