Verwaltungsgericht Hannover: Kein Anspruch auf Wunschschule per Losverfahren
Kein Anspruch auf Wunschschule per Losverfahren

Das Verwaltungsgericht Hannover hat zwei Schülern die Aufnahme an ihrem Wunschgymnasium im Stadtgebiet der Landeshauptstadt verwehrt. Die beiden hatten im Losverfahren keinen Platz an der bevorzugten Schule erhalten und stellten daraufhin Eilanträge, um dennoch die fünfte Klasse dort besuchen zu können. Diese Anträge wurden nun abgelehnt, wie das Gericht mitteilte.

Entscheidung der Einzelrichter

Zwei Einzelrichter der 6. Kammer des Verwaltungsgerichts lehnten die Anträge mit Beschlüssen vom 15. Juli ab. Sie begründeten ihre Entscheidung damit, dass kein Anspruch auf einen Platz an einer bestimmten öffentlichen Schule bestehe, solange eine andere Schule derselben Schulform in zumutbarer Weise erreichbar sei. Voraussetzung sei zudem, dass das Losverfahren ordnungsgemäß durchgeführt wurde und die Kapazitäten der Wunschschule vollständig ausgeschöpft sind. In diesem Fall sei kein weiterer Aufnahmeanspruch gegeben.

Rechtsmittel möglich

Die Beschlüsse sind noch nicht rechtskräftig. Die Antragsteller haben die Möglichkeit, Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht einzulegen. Das Verfahren zeigt die rechtlichen Grenzen bei der Vergabe von Schulplätzen auf, insbesondere wenn die Nachfrage das Angebot übersteigt.

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