Sachsen liefert 102 Straftäter ins Ausland aus – Verfahren laufen
Sachsen liefert 102 Straftäter ins Ausland aus

In diesem Jahr sind aus Sachsen bisher 102 international gesuchte oder verurteilte Straftäter ins Ausland ausgeliefert worden. Wie die Generalstaatsanwaltschaft Dresden mitteilte, sind zudem 63 weitere Verfahren anhängig. Die Auslieferungen erfolgten in annähernd alle EU-Länder sowie in Staaten wie Norwegen, die Schweiz, Moldau, die Türkei oder Großbritannien.

Delikte von Mord bis Wirtschaftskriminalität

Die Straftaten, wegen derer die Personen im Ausland gesucht oder verurteilt wurden, umfassen ein breites Spektrum: von Mord und Totschlag über Sexual- und Drogendelikte bis hin zu Wirtschaftskriminalität. Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden prüft jeden Fall, wenn eine Person in Sachsen festgenommen wird, nach der international gefahndet wird. Über die Zulässigkeit der Auslieferung entscheidet das Oberlandesgericht Dresden. Wird die Auslieferung bewilligt, erfolgt die Übergabe an die Behörden des betreffenden Staates.

Verfahrensablauf und rechtliche Grundlagen

Die Auslieferung basiert auf internationalen Rechtshilfeabkommen und dem Europäischen Haftbefehl. Die Generalstaatsanwaltschaft betont, dass jedes Verfahren sorgfältig geprüft wird, um rechtsstaatliche Standards zu wahren. Die hohe Zahl der Auslieferungen zeigt die enge Zusammenarbeit Sachsens mit anderen Staaten bei der Strafverfolgung.

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