Leihmutterschaft: Fall Spahn zeigt Absurdität des deutschen Verbots
Leihmutterschaft: Fall Spahn zeigt Absurdität des Verbots

Der Rücktritt von CDU-Politiker Jens Spahn hat eine Debatte über die deutsche Gesetzgebung zur Leihmutterschaft entfacht. In einem Leitartikel des SPIEGEL kritisiert Autorin Maria Fiedler die aktuelle Rechtslage als absurd und ungerecht. Während Leihmutterschaft in Deutschland grundsätzlich verboten ist, können wohlhabende Paare diese im Ausland in Anspruch nehmen – eine Praxis, die Fiedler als doppelmoralisch bezeichnet.

Das deutsche Verbot und seine Umgehung

In Deutschland ist die Leihmutterschaft nach § 1 des Embryonenschutzgesetzes strafbar. Ärzten und Vermittlern drohen Freiheitsstrafen. Dennoch reisen jedes Jahr schätzungsweise 100 bis 200 Paare ins Ausland, vor allem in die USA oder nach Osteuropa, um dort eine Leihmutter zu beauftragen. Die Kosten liegen zwischen 50.000 und 150.000 Euro – eine Summe, die sich nur wenige leisten können. Fiedler argumentiert: „Das Verbot trifft vor allem kinderlose Paare mit geringem Einkommen, während Reiche sich einfach helfen.“

Der Fall Spahn als Beispiel

Jens Spahn und sein Ehemann Daniel Funke haben über eine Leihmutter in den USA ein Kind bekommen. Dies führte zu Kritik, da Spahn als Gesundheitsminister maßgeblich an der Gesetzgebung beteiligt war. Fiedler schreibt: „Spahn hat die Regeln, die er selbst mitzuverantworten hatte, umgangen. Das ist kein Einzelfall, sondern symptomatisch für eine verfehlte Politik.“ Laut einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov aus dem Jahr 2025 befürworten 62 Prozent der Deutschen eine Legalisierung der Leihmutterschaft unter bestimmten Bedingungen.

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Reformvorschläge und ethische Bedenken

Fiedler plädiert für eine kontrollierte Öffnung: „Statt eines Totalverbots brauchen wir eine Regulierung, die Ausbeutung verhindert und allen Paaren den Zugang ermöglicht.“ Sie verweist auf Länder wie Großbritannien, wo Leihmutterschaft erlaubt ist, aber nur auf altruistischer Basis ohne kommerzielle Vermittlung. Kritiker befürchten jedoch eine Kommerzialisierung des weiblichen Körpers. Die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe warnt vor „ethischen Fallstricken“ und fordert eine breite gesellschaftliche Debatte.

Auswirkungen auf Betroffene

Die aktuelle Rechtslage führt zu Rechtsunsicherheit für die beteiligten Familien. In Deutschland werden die ausländischen Leihmutterschaftsurteile nicht automatisch anerkannt. Das Bundesjustizministerium hat 2024 eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die bis 2027 einen Gesetzesentwurf vorlegen soll. Fiedler resümiert: „Der Fall Spahn zeigt, dass die Politik nicht länger wegsehen kann. Es ist Zeit, die Doppelmoral zu beenden und ein faires Gesetz zu schaffen.“

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