Seit dem 1. Juli 2026 müssen angehende Hundehalter in Bremen eine Sachkundeprüfung ablegen, bevor ein Hund einziehen darf. Der sogenannte Hundeführerschein wurde vom Senat beschlossen und ist nun Pflicht. Ziel ist es, die Sicherheit der Bevölkerung zu erhöhen und eine artgerechte Haltung von Hunden zu gewährleisten.
Hintergrund: 150 Verletzungen durch Hunde in Bremen
Allein von 2021 bis 2023 registrierten die Bremer Behörden rund 150 Fälle, bei denen Menschen durch Hunde verletzt wurden. Der damalige Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) erklärte 2023: „Die neue Sachkundeprüfung stellt sicher, dass künftige Hundehalter sich intensiv mit den Bedürfnissen und Anforderungen eines Hundes auseinandersetzen. Personen, die im Umgang mit Hunden geschult sind, sind eher in der Lage, ihre Hunde sicher zu führen.“
Ablauf des Hundeführerscheins
Der Hundeführerschein besteht aus einer theoretischen und einer praktischen Prüfung. Die Theorieprüfung muss vor der Aufnahme eines Hundes abgelegt werden, die praktische Prüfung innerhalb des ersten Jahres nach der Anschaffung. Die Theorie umfasst 35 Fragen zu Verhalten, Pflege und Erziehung von Hunden. Mindestens 75 Prozent der Fragen müssen richtig beantwortet werden. In der praktischen Prüfung müssen Halter zeigen, dass sie ihren Hund in Alltagssituationen sicher führen können, etwa Grundkommandos wie „Sitz“, „Bleib“ und Rückruf sowie das Verhalten an der Leine. Die Prüfungen werden von anerkannten Prüfern des Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienstes (LMTVet) sowie zugelassenen Hundeschulen abgenommen.
Ausnahmen von der Prüfpflicht
Halter, die ihren Hund bereits vor dem 1. Juli 2026 besaßen, müssen die Prüfung für dieses Tier nicht nachholen. Eine Ausnahme gilt für Halter bereits als gefährlich eingestufter Hunde: Sie müssen die theoretische und praktische Sachkundeprüfung bis zum 30. Juni 2028 nachweisen. Von der Pflicht ausgenommen sind Tierärzte, Halter von Blindenführhunden sowie Personen mit Jagdhundprüfung. Wer in den letzten fünf Jahren mindestens zwei Jahre einen Hund gehalten und den theoretischen Teil bestanden hat, muss die Theorieprüfung nicht erneut ablegen.
Weitere Auflagen: Mikrochip, Register und Haftpflichtversicherung
Das neue Gesetz schreibt vor, dass alle Hunde künftig mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in einem Register erfasst werden. Halter müssen zudem eine Haftpflichtversicherung für ihren Hund abschließen. Gefährliche Hunde dürfen nur nach behördlicher Genehmigung gehalten werden. Bremen hält trotz der neuen Regelungen an der umstrittenen Rasseliste fest, die bestimmte Hunderassen als gefährlich einstuft.
Bußgelder und Durchsetzung
Den Sachkundenachweis müssen Hundehalter dem Ordnungsamt auf Verlangen vorlegen – in Papierform oder digital. Wer den Nachweis nicht erbringt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann. Zudem können die Behörden die Hundehaltung untersagen, bis die erforderlichen Prüfungen abgelegt wurden.
In Niedersachsen ist der Hundeführerschein bereits seit 2013 verpflichtend. Auch in anderen Bundesländern wird die Einführung einer solchen Prüfung diskutiert.



