Thüringen erlaubt Kormoran-Abschuss auch an Teichen und Seen
Thüringen erlaubt Kormoran-Abschuss auch an Teichen und Seen

In Thüringen dürfen Kormorane künftig nicht nur an Flüssen und Bächen, sondern auch an Teichen und Seen geschossen werden. Das regelt eine novellierte Kormoranverordnung, die seit Samstag in Kraft ist, wie das Umweltministerium mitteilte. Der Abschuss an stehenden Gewässern ist erlaubt, wenn die Vögel Schäden an natürlich vorkommenden Tierarten verursachen.

Minister Tilo Kummer (BSW) erklärte, die neue Verordnung ermögliche es, auch Fische in Standgewässern vor nachhaltigen Fraßschäden durch den Kormoran zu schützen, ohne den Bestand der Vögel zu gefährden. Kormorane ernähren sich von Fischen und verursachen so Verluste in der Fischerei.

Der Naturschutzbund (Nabu) kritisierte die Verordnung scharf. Landesvorsitzender Martin Schmidt sprach von „sinnlosem Töten“ und stellte die Rechtmäßigkeit der Verordnung infrage. Naturschützer hatten bereits im Vorfeld auf alternative Schutzmöglichkeiten wie Netze über den Gewässern verwiesen.

Breites Pickt-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App für Telegram

Seit 2018 gibt es einen jährlichen finanziellen Ausgleich für die Fischwirtschaft. Im vergangenen Jahr wurden knapp 80.000 Euro an geschädigte Betriebe gezahlt, bei anerkannten Schäden von rund 560.000 Euro. In Thüringen gilt seit 1998 eine artenschutzrechtliche Ausnahme zur Tötung von Kormoranen, die nur zwischen dem 16. August und 31. März erlaubt ist.

Pickt After-Article-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App mit Familien-Illustration