Duisburg: 37-Jähriger stirbt nach Polizei-Fesselung – Ermittlungen gegen Beamte
Duisburg: Mann stirbt nach Fesselung – Ermittlungen

Die Staatsanwaltschaft Duisburg hat Ermittlungen gegen sechs Polizisten und zwei Mitarbeiter des Rettungsdienstes eingeleitet, nachdem ein 37-jähriger Mann im Anschluss an einen Polizeieinsatz gestorben ist. Ein Zusammenhang mit der Fesselung des Mannes in Bauchlage könne nicht ausgeschlossen werden, teilte die Staatsanwaltschaft mit.

Ablauf des Einsatzes

Der Vorfall ereignete sich in der Nacht zum vergangenen Sonntag. Einsatzkräfte der Duisburger Polizei wurden in eine Wohnung gerufen, weil ein 37-Jähriger in einem Badezimmer schrie und randalierte. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hatte er sich in dem Raum eingeschlossen. Die Beamten verschafften sich Zutritt zu dem Badezimmer und legten dem Mann aus Eigensicherungsgründen und zu seinem Schutz zunächst Hand- und Fußfesseln an. Anschließend verständigten sie einen Notarzt sowie einen Rettungswagen.

Bewusstlosigkeit und Tod

Im Verlauf des Einsatzes verlor der Mann das Bewusstsein. Nach einer zunächst erfolgreichen Reanimation wurde er mit einem Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht, wo er wenig später starb. Eine Obduktion der Leiche ergab, dass von Hypoxie als Todesursache auszugehen ist – eine reduzierte Sauerstoffversorgung. Zudem gebe es Anhaltspunkte für eine Intoxikation, also eine Vergiftung.

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Ermittlungen gegen Beamte und Rettungskräfte

Die Staatsanwaltschaft erklärte, ein Zusammenhang mit der Fesselung des Mannes in Bauchlage könne nicht ausgeschlossen werden. Daher werde nun gegen die sechs beteiligten Polizisten wegen des Verdachts der Körperverletzung mit Todesfolge ermittelt. Gegen zwei Mitarbeiter des Rettungsdienstes laufen Ermittlungen wegen des Verdachts der Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen.

Der Fall erinnert an ähnliche Vorfälle, bei denen polizeiliche Fesselungen in Bauchlage zu gesundheitlichen Schäden oder Todesfällen geführt haben. Die Ermittlungen sollen nun klären, ob die eingesetzten Maßnahmen angemessen waren und ob die Rettungskräfte ihrer Sorgfaltspflicht nachgekommen sind.

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