Das Amtsgericht München hat einen IPTV-Nutzer wegen illegalen Streamings zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Das rechtskräftige Urteil ist das erste seiner Art in Deutschland und könnte weitreichende Folgen für Schwarzseher haben.
Hintergrund des Falls
Der Angeklagte hatte über ein IPTV-Abo kostenpflichtig Zugang zu tausenden Fernsehsendern und Filmen erhalten, ohne dafür die erforderlichen Lizenzgebühren zu entrichten. Die Staatsanwaltschaft warf ihm gewerbsmäßige Urheberrechtsverletzung vor. Anders als bei reinen Zuschauern, die meist nur mit Abmahnungen rechnen müssen, griff das Gericht hier härter durch.
Urteilsbegründung
Laut Gericht handelte der Mann nicht nur als passiver Konsument, sondern bot das illegale Streaming auch Dritten an. Dadurch entstand ein finanzieller Schaden für Rechteinhaber in Höhe von mehreren tausend Euro. „Die gewerbsmäßige Verbreitung urheberrechtlich geschützter Inhalte ist kein Kavaliersdelikt“, sagte der Vorsitzende Richter. Der Angeklagte muss zudem Wertersatz in Höhe von 5.000 Euro leisten.
Signalwirkung für andere Schwarzseher
Fachanwalt für Urheberrecht Dr. Markus Weber erklärt: „Dieses Urteil zeigt, dass auch Nutzer von IPTV-Diensten strafrechtlich belangt werden können – nicht nur die Anbieter. Wer illegal streamt, geht ein hohes Risiko ein.“ Nach Schätzungen der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) streamt jeder zehnte Internetnutzer ab 16 Jahren in Deutschland illegal Filme oder Fußballspiele.
Mögliche Konsequenzen
Betroffene müssen nicht nur mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen, sondern auch mit zivilrechtlichen Forderungen. Rechteinhaber können Schadensersatz und Abmahnkosten geltend machen. Im vorliegenden Fall führte die Kombination aus gewerbsmäßigem Handeln und hohem Schaden zur Haftstrafe. Reine Zuschauer kommen oft mit Verwarnungen davon, doch bei Wiederholung droht ebenfalls Haft.



