Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Italien zu einer Entschädigungszahlung von insgesamt 60.000 Euro verurteilt, weil die Justiz die Vorwürfe einer Frau, von ihrem Partner mehrfach vergewaltigt worden zu sein, als „normal“ abgetan hatte. Das Urteil erging am Dienstag in Straßburg und stellt einen wichtigen Präzedenzfall im Kampf gegen geschlechtsspezifische Gewalt dar.
Der Fall: Audrey Ubeda gegen den italienischen Staat
Im April 2021 erstattete die französische Staatsbürgerin Audrey Ubeda Anzeige bei der Polizei gegen ihren italienischen Partner. Sie gab an, dieser habe sie und ihre beiden Kinder körperlich und seelisch misshandelt, sie mehrfach vergewaltigt und ihr – vor den Augen zweier Verwandter – ein Messer an die Kehle gehalten. Die zuständige Staatsanwaltschaft, die laut Medienberichten von einer Frau geleitet wurde, beantragte jedoch die Einstellung des Verfahrens.
In ihrer Begründung bezeichnete die Staatsanwältin den Messervorfall als „schlechten Scherz“ und die körperliche Gewalt gegen die Kinder als erzieherische Maßnahme, die die elterliche Autorität nicht überschritten habe. Zur Vergewaltigung erklärte sie, es sei schwer festzustellen, ob eine solche stattgefunden habe, da der Mann sich möglicherweise der fehlenden Einwilligung seiner Partnerin nicht bewusst gewesen sei. Man müsse bedenken, dass es für Männer „normal“ sei, „ein Mindestmaß an Widerstand zu überwinden, den jede Frau in der Regel zeigt, wenn sie vom Alltag erschöpft ist und ein Mann ihr sexuelle Avancen macht.“
EGMR: Sexistische Stereotypen und Verharmlosung
Der EGMR urteilte, dass diese Äußerungen „sexistische Stereotypen“ verfestigten und geschlechtsspezifische Gewalt verharmlosten. Zudem stellte das Gericht fest, dass die italienischen Behörden gegen das „Verbot unmenschlicher und erniedrigender Behandlung“ von Opfern häuslicher Gewalt verstoßen hatten. Das italienische Justizsystem habe es versäumt, eine zügige, gründliche und wirksame Untersuchung durchzuführen, wie sie in Fällen häuslicher Gewalt erforderlich ist.
Die Richter verurteilten Italien zu einer Entschädigung von jeweils 15.000 Euro an Ubeda und ihre beiden Kinder, die drei Jahre lang in einer Schutzeinrichtung gelebt hatten. Zusätzlich muss der italienische Staat die Verfahrenskosten in Höhe von 15.000 Euro übernehmen. Insgesamt beläuft sich die Zahlung auf 60.000 Euro.
Reaktionen: „Ein Sieg für alle Frauen“
Audrey Ubeda erklärte gegenüber der italienischen Presse, das Urteil sei „ein Sieg für alle Frauen“. Es sende ein starkes Signal, dass sexistische Vorurteile in der Justiz nicht toleriert werden. Der Fall hatte international für Empörung gesorgt, insbesondere weil die Staatsanwältin selbst eine Frau war. Menschenrechtsorganisationen begrüßten das Urteil als wichtigen Schritt zur Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt und zur Stärkung der Opferrechte.
Italien steht seit Jahren in der Kritik wegen einer unzureichenden Verfolgung von Sexualstraftaten und häuslicher Gewalt. Erst kürzlich hatte das Parlament ein schärferes Vergewaltigungsgesetz verabschiedet, das unter anderem den Tatbestand der Vergewaltigung neu definiert. Das EGMR-Urteil könnte nun weiteren Druck auf die italienische Justiz ausüben, ihre Ermittlungspraktiken zu reformieren.



