Kopfschuss vor Bar: Acht Jahre Haft für Türsteher in Düsseldorf
Kopfschuss vor Bar: Acht Jahre Haft für Türsteher

Nach einem Streit um den Einlass vor einer Bar im Düsseldorfer Medienhafen ist ein 49-jähriger Türsteher zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Düsseldorf sprach ihn des versuchten Totschlags schuldig und verurteilte ihn zudem zur Zahlung von insgesamt 84.000 Euro Schmerzensgeld an die beiden Opfer. Die Tat ereignete sich in der Nacht zum 14. Dezember 2025.

Schüsse vor Bar: Opfer erleidet Hirnschaden

Der Türsteher hatte mehrfach auf zwei Männer geschossen. Ein 54-Jähriger wurde durch einen Kopfschuss lebensgefährlich verletzt, erlitt einen Hirnschaden und ist heute ein Pflegefall. Ein 19-Jähriger wurde in die Hüfte getroffen. Das Gericht sprach dem älteren Opfer 75.000 Euro Schmerzensgeld zu, dem jüngeren 9.000 Euro.

Auslöser der Eskalation war ein Streit um den Einlass. Der Türsteher hatte dem Sohn des 54-Jährigen und dessen Begleiter den Zutritt zur bereits vollen Bar verweigert. Daraufhin rief der Sohn seinen Vater hinzu.

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Angeklagter bestreitet Kopfschuss

Der 54-Jährige sei aggressiv aufgetreten, um seinem Sohn Zutritt zu verschaffen. Zunächst zog der Vater eine Pistole, die ihm der Türsteher entriss. Dann zog der Vater ein Messer. Daraufhin fielen Schüsse. Die Verteidigung plädierte auf Notwehr: Der Angeklagte habe aus Angst um sein Leben geschossen. Die Staatsanwaltschaft beantragte eine Verurteilung wegen versuchten Totschlags, dem das Gericht folgte.

Bis zuletzt bestritt der Angeklagte, dem bereits am Boden liegenden 54-Jährigen in den Hinterkopf geschossen zu haben. Das Gericht hielt dies jedoch für erwiesen: „Die Verletzung ließ sich nicht anders erklären“, so der Richter. Der Verteidiger kündigte nach der Urteilsverkündung an, Revision einzulegen.

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