Ein Gericht in Sydney hat die australische Schauspielerin Rebel Wilson (46) vom Vorwurf der Verleumdung freigesprochen. Die Hauptdarstellerin in Wilsons Regiedebüt „The Deb“, Charlotte MacInnes (27), hatte Wilson vorgeworfen, sie durch Social-Media-Beiträge diffamiert zu haben. Das Urteil erging am 22. Juli 2026, wie die Nachrichtenagentur Reuters berichtete.
Hintergrund des Rechtsstreits
Im Mittelpunkt des Streits steht ein Vorfall vom September 2023. MacInnes und eine Produzentin des Films waren am Bondi Beach schwimmen gegangen und nahmen anschließend ein gemeinsames Bad im Apartment der Produzentin. Wilson schrieb später auf Instagram, dass sich MacInnes bei ihr darüber beschwert habe, sich unwohl gefühlt zu haben, diese Angaben aber später geändert habe. In weiteren Posts warf Wilson MacInnes vor, den Vorwurf der sexuellen Belästigung zugunsten ihrer eigenen Karriere zurückgenommen zu haben. MacInnes wies diese Behauptung zurück und reichte Verleumdungsklage ein.
Gerichtsurteil und Begründung
Die Richterin am Bezirksgericht von New South Wales sah weder eine Diffamierung noch negative Auswirkungen auf MacInnes’ Ruf als gegeben. Sie stellte fest, dass die Social-Media-Beiträge von Wilson nicht geeignet seien, den Ruf der Klägerin herabzusetzen. Wilson, bekannt aus der „Pitch Perfect“-Reihe und dem Film „Bridesmaids“, bedankte sich im Anschluss via Instagram für das Urteil. „Ich bin erleichtert, dass die Wahrheit gesiegt hat“, schrieb sie in einem Post.
Reaktionen und Berufung
MacInnes’ Anwaltsteam kündigte umgehend an, Berufung gegen das Urteil einzulegen. „Wir sind enttäuscht über die Entscheidung und werden alle rechtlichen Schritte prüfen“, sagte ein Sprecher der Kanzlei gegenüber Reuters. Der Fall hatte in Australien und international für Aufsehen gesorgt, da er die Grenzen der Meinungsfreiheit und des Persönlichkeitsschutzes in sozialen Medien berührt. Wilson selbst betonte, sie habe lediglich ihre Erfahrungen teilen wollen, ohne jemanden zu schädigen.
Auswirkungen auf Wilsons Karriere
Der Freispruch kommt zu einem Zeitpunkt, an dem Wilson an mehreren Filmprojekten arbeitet, darunter die Fortsetzung ihrer autobiografischen Komödie. Branchenkenner sehen das Urteil als positiv für ihr Image, während MacInnes’ Anwälte weiterhin auf eine Revision hoffen. Der Rechtsstreit hatte die Produktion von „The Deb“ zeitweise überschattet, doch Wilson betonte, der Film sei davon unberührt geblieben.



