Schaffner-Killer-Prozess: Verteidigung sieht minder schweren Fall
Schaffner-Killer: Verteidigung fordert milderes Urteil

Im Prozess um den getöteten Zugbegleiter Serkan Çalar (36) hat die Verteidigung des Angeklagten Ioanni V. (26) am Dienstag überraschend einen minder schweren Fall der Körperverletzung mit Todesfolge gefordert. Die Staatsanwaltschaft plädierte hingegen auf Mord und beantragte zwölf Jahre Haft, während die Nebenklage lebenslange Haft wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen verlangte. Die Familie des Opfers blieb den Plädoyers fern – aus Protest gegen die fehlende Reue des Täters.

Hintergrund der Tat

Der 36-jährige Serkan Çalar, alleinerziehender Vater zweier kleiner Jungen, wurde am 7. Juli 2026 in einem Zug in Zweibrücken Opfer einer brutalen Attacke. Ioanni V., der kein Ticket vorweisen konnte, schlug Çalar nieder, als dieser ihn aus dem Zug verweisen wollte. Der Vater erlitt eine Hirnblutung und starb zwei Tage später im Krankenhaus. Die Staatsanwaltschaft wirft Ioanni V. Mord aus niedrigen Beweggründen vor, da die Tat aus nichtigem Anlass geschah.

Plädoyer der Staatsanwaltschaft

Der Staatsanwalt bat die Familie des Opfers um Verständnis für seine Ausführungen: „Nicht alles, was Sie heute hören werden, wird Ihnen gefallen. Auch das muss man aushalten. Aushalten müssen.“ Er betonte, dass niemand die Tat verharmlosen wolle, aber emotionale Betroffenheit oft blind mache. Der Tatablauf sei zweifelsfrei dokumentiert, jedoch sei nicht eindeutig, ob der Angeklagte mit Tötungsvorsatz handelte. Deshalb forderte er eine Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge und zwölf Jahre Haft.

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Nebenklage fordert lebenslang

Die drei Nebenklage-Anwälte sprachen 93 Minuten lang für die Familie und forderten eine Verurteilung wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen. Anwalt Yalçın Tekinoğlu erklärte: „Von den Nebenklägern ist niemand erschienen. Das hat seine Gründe. Ich gehe davon aus, dass das Gericht den Angeklagten wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilen wird. Dieses Urteil stand unseres Erachtens von Anfang an fest.“ Die Familie habe sechs Verhandlungstage lang ertragen müssen, dass der Täter keine Reue zeigte. Hilfsweise forderte die Nebenklage 14 Jahre und sechs Monate wegen Totschlags oder mindestens zehn Jahre bei Körperverletzung mit Todesfolge.

Verteidigung: Minder schwerer Fall

Die Verteidigung von Ioanni V. beantragte eine Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge in einem minder schweren Fall. Sie argumentierte, der Angeklagte habe keine medizinische Erfahrung gehabt und nicht wissen können, dass die Schläge lebensgefährlich seien. „Der Tod war eine seltene Komplikation“, so die Verteidigung. Es habe sich um eine Affekttat gehandelt, nicht um kalkulierte Gewalt. Der Angeklagte habe verletzen, nicht töten wollen und habe sich in einem psychischen Ausnahmezustand befunden. Ioanni V. selbst äußerte sich nicht: „Ich möchte nichts sagen“ – ohne Entschuldigung oder Reue.

Reaktionen und Ausblick

Das Fernbleiben der Familie des Opfers wurde als stiller Protest gegen die fehlende Reue des Angeklagten gewertet. Der Rechtsmediziner hatte zuvor ausgesagt, dass jeder einzelne Schlag „kausal für den Tötungserfolg“ gewesen sei. Das Urteil soll am Donnerstag um 10 Uhr von Richter Andreas Herzog verkündet werden. Die Angehörigen müssen sich auf eine mögliche milde Strafe gefasst machen, die weit unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft und Nebenklage liegen könnte.

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