Bundesopferbeauftragter gesetzlich verankert – Kabinett beschließt Gesetz
Bundesopferbeauftragter gesetzlich verankert

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf von Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) beschlossen, der das Amt des Bundesopferbeauftragten gesetzlich verankert. Damit erhalten Opfer von Terroranschlägen wie dem Weihnachtsmarkt-Attentat von Magdeburg oder dem Angriff auf die Synagoge von Halle künftig einen dauerhaften und verlässlichen Ansprechpartner auf Bundesebene.

Lotsenfunktion mit gesetzlicher Grundlage

„Jede terroristische Gewalttat fügt den Betroffenen schweres Leid zu“, sagte Hubig. Der Bundesopferbeauftragte kümmere sich um ihre Anliegen mit praktischer, finanzieller und psychosozialer Hilfe. Diese Lotsenfunktion bekomme nun eine gesetzliche Grundlage. „Damit senden wir eine klare Botschaft: Wir stehen als Staat dauerhaft an der Seite der Betroffenen.“

Derzeit bekleidet der Rechtsanwalt Roland Weber das Amt des Bundesopferbeauftragten. Nach dem Terroranschlag am Berliner Breitscheidplatz 2016 hatte der Bund erstmals eine Anlaufstelle zur Vermittlung von Informationen und Hilfsangeboten eingerichtet und mit dem SPD-Politiker Kurt Beck besetzt. 2018 schuf das Kabinett die Stelle des Beauftragten der Bundesregierung für Anliegen von Opfern und Hinterbliebenen von terroristischen Straftaten im Inland. Mit dem neuen Gesetz werden Aufgaben und Zuständigkeiten nun weiter formalisiert und präzisiert.

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Jährlich 900.000 Euro für Personal und Sachmittel

Laut Gesetzentwurf sind für Personal und Sachmittel in Webers Dienststelle jährlich rund 900.000 Euro vorgesehen. Weber ist nach Angaben des Justizministeriums mit den Belangen von Betroffenen einer ganzen Reihe von Anschlägen beschäftigt, darunter Messerangriffe in Bielefeld, Essen und Berlin (2025), eines Anschlags in München 2025 und des Magdeburger Anschlags 2024.

Die gesetzliche Verankerung soll sicherstellen, dass die Opferhilfe nicht von politischen Mehrheiten oder Haushaltslagen abhängt. Die Bundesregierung unterstreicht damit das Ziel, Terroropfern langfristig und verlässlich zur Seite zu stehen. Der Gesetzentwurf muss nun den Bundestag passieren.

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