Hubig fordert 20 Jahre Verjährungsfrist bei Vergewaltigung
Hubig: 20 Jahre Verjährungsfrist bei Vergewaltigung

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) fordert eine deutliche Verschärfung des Sexualstrafrechts. Sie plädiert dafür, die Verjährungsfrist für Vergewaltigung von derzeit fünf auf zwanzig Jahre zu verlängern. Zudem soll das Prinzip „Nur Ja heißt Ja“ gelten, bei dem sexuelle Handlungen nur bei ausdrücklicher Zustimmung als einvernehmlich gewertet werden.

Verlängerung der Verjährungsfrist

„Eine fünfjährige Verjährungsfrist ist für Vergewaltigung zu kurz“, erklärte Hubig dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. „Angemessen wären aus meiner Sicht 20 Jahre – so wie bei vergleichbar schweren Verbrechen auch. Wir wollen das so bald wie möglich anpassen.“ Die SPD-Politikerin betont, dass Betroffene oft Jahre oder Jahrzehnte brauchen, um eine Anzeige zu erstatten. Eine längere Frist gebe ihnen den nötigen Raum.

Unterstützung aus der Union

Der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Günter Krings, signalisierte Unterstützung für die Verlängerung. „Wer eine Vergewaltigung erlebt hat, braucht oft Jahre, manchmal Jahrzehnte, bevor er oder sie in der Lage ist, den Schritt zur Anzeige zu gehen“, sagte Krings der „Rheinischen Post“. Eine längere Verjährungsfrist würde Betroffenen den Raum geben, den sie brauchen.

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Kontroverse um „Nur Ja heißt Ja“

Krings lehnt jedoch die Einführung des Konsensprinzips ab. „Das Konsensprinzip schürt bei den Betroffenen Hoffnungen auf eine bessere Strafverfolgung, die in der Realität polizeilicher Ermittlungen nicht eingelöst werden können.“ Sexuelle Übergriffe fänden nahezu ausnahmslos ohne Zeugen statt. „Ob Staatsanwaltschaft und Gerichte beweisen müssen, dass das Opfer Widerstand geleistet hat oder ob der Täter nachweislich eine ausdrückliche Zustimmung eingeholt hat – an der Beweissituation ändert das strukturell nichts.“

Aktuelle Rechtslage: „Nein heißt Nein“

Seit November 2016 gilt in Deutschland das Prinzip „Nein heißt Nein“. Danach ist jede sexuelle Handlung strafbar, die gegen den erkennbaren Willen einer Person vorgenommen wird. Die Ablehnung kann verbal oder durch nonverbale Signale wie Abwehrbewegungen erfolgen. Zuvor war nur strafbar, wer Gewalt oder Drohungen einsetzte oder die Schutzlosigkeit des Opfers ausnutzte.

Hubig: Zeit für den nächsten Schritt

Hubig bezeichnete die Reform von 2016 als wichtigen Schritt, doch nun sei die Zeit reif für mehr. „Aus meiner Sicht ist jetzt die Zeit reif für den nächsten Schritt.“ Das Prinzip „Nur Ja heißt Ja“ schütze die sexuelle Selbstbestimmung konsequent. Betroffene seien auch dann geschützt, wenn sie in einer Schockstarre kein „Nein“ äußern könnten. Sie verwies auf Länder wie Spanien, Frankreich und Schweden, die dieses Modell bereits umgesetzt haben.

Politische Reaktionen

Die Grünen hatten einen ähnlichen Vorschlag bereits eingebracht. Während Union und AfD skeptisch sind, zeigten sich SPD-Abgeordnete offen. Hessens Justizminister Christian Heinz (CDU) unterstützt die Reform: „Hessen setzt sich beharrlich für den besseren Schutz von Frauen ein.“ „Ja heißt ja“ sei der richtige Weg, um Frauen endlich besser zu schützen. Er betonte, dass die derzeitige Rechtslage viele Täter ungestraft lasse – ein strukturelles Problem, das angegangen werden müsse.

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