Konstanzer Gericht mildert Strafen nach tödlichem Schwimmunfall eines Grundschülers
Gericht mildert Strafen nach tödlichem Schwimmunfall

Landgericht Konstanz reduziert Strafmaß nach tragischem Tod eines Zweitklässlers

In einem emotional aufgeladenen Berufungsverfahren hat das Landgericht Konstanz die Strafen gegen zwei Pädagoginnen deutlich abgemildert, nachdem ein siebenjähriger Grundschüler bei seiner allerersten Schwimmstunde ertrunken war. Statt der ursprünglich verhängten Bewährungsstrafen verurteilte das Gericht die 45-jährige Lehrerin nun zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 60 Euro und die damals 36-jährige Referendarin zu 85 Tagessätzen à 100 Euro.

Tragisches Unglück während des Schulschwimmens

Der fatale Vorfall ereignete sich bereits am 18. September 2023, als der Zweitklässler gemeinsam mit 20 weiteren Mitschülerinnen und Mitschülern seine erste Schwimmstunde absolvierte. Nach den Ermittlungen des Gerichts wurde der tödliche Unfall dadurch verursacht, dass sämtliche Kinder gleichzeitig ins Wasser gelassen wurden – ungeachtet ihrer unterschiedlichen Schwimmfähigkeiten. Diese Vorgehensweise machte es den beiden Aufsichtspersonen unmöglich, alle Schülerinnen und Schüler ausreichend zu überwachen und zu sichern.

Veränderung des Strafmaßes im Berufungsverfahren

In der ersten Instanz hatte das Amtsgericht die Lehrerin noch zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt und ihr auferlegt, 10.000 Euro Schmerzensgeld an die trauernden Eltern zu zahlen. Die Referendarin erhielt damals sechs Monate Bewährungsstrafe sowie die Auflage, 7.000 Euro Schmerzensgeld zu leisten. Die Verteidiger der beiden Frauen legten zwar Berufung ein, beschränkten diese jedoch ausschließlich auf eine Überprüfung der Strafhöhe.

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Im Berufungsprozess wurde nicht der Schuldspruch des Amtsgerichts vom Februar 2025 neu verhandelt, sondern lediglich die angemessene Sanktionierung. Die Schmerzensgeldzahlungen an die Familie des verstorbenen Jungen bleiben dabei unverändert bestehen.

Rechtskräftiges Urteil nach Verzicht auf Revision

Das nun verkündete Urteil ist rechtskräftig, da alle Verfahrensbeteiligten ausdrücklich auf eine mögliche Revision verzichtet haben. Der Vorsitzende Richter kommentierte die Entscheidung mit den Worten: „Wir hatten heute einen wirklich schwierigen Fall und einen sehr tragischen Fall zu entscheiden.“

Interessanterweise hatten sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Nebenklage im Verfahren gefordert, die Berufung der Pädagoginnen gänzlich zu verwerfen und bei den ursprünglichen Bewährungsstrafen zu bleiben. Der Anwalt der Familie des getöteten Jungen äußerte hingegen, dass das Urteil für seine Mandanten einen gewissen Abschluss des schmerzhaften Verfahrens darstelle.

Dieser tragische Fall wirft erneut kritische Fragen zur Organisation und Durchführung von Schulschwimmkursen auf, insbesondere im Hinblick auf angemessene Aufsichtsverhältnisse und differenzierte Betreuung von Kindern mit unterschiedlichen Vorkenntnissen.

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