Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung: 150.000 Hortplätze fehlen in Westdeutschland
Ganztagsbetreuung: 150.000 Hortplätze fehlen im Westen

Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung: 150.000 Hortplätze fehlen in Westdeutschland

Das arbeitgebernahe Institut der Deutschen Wirtschaft in Köln hat eine umfassende Analyse zur Betreuungssituation für Grundschulkinder in allen Bundesländern vorgelegt. Die Ergebnisse zeigen alarmierende Lücken, insbesondere in Westdeutschland, wo bis zum Jahr 2029 mindestens 149.700 zusätzliche Hortplätze benötigt werden.

Massiver Ausbaubedarf in Bayern und Nordrhein-Westfalen

Die Studie "Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder" offenbart, dass Nordrhein-Westfalen mit 45.300 und Bayern mit 42.300 fehlenden Plätzen die größten Defizite aufweisen. Diese Zahlen basieren auf den im Jahr 2024 von Eltern geäußerten Betreuungswünschen. Würde man jedoch eine realistischere Annahme von drei Vierteln aller Kinder zugrunde legen, die nachmittags betreut werden sollten, würde sich der Bedarf auf insgesamt 570.900 Plätze erhöhen – allein in Bayern wären es dann 204.300.

Bayern sticht mit einer Betreuungsquote von nur 34 Prozent im Jahr 2024 besonders negativ hervor, wie die IW-Experten in ihrer Untersuchung feststellen. Im Vergleich dazu liegen ostdeutsche Bundesländer wie Sachsen, Thüringen oder Brandenburg bei Quoten zwischen 84 und 88 Prozent.

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Rechtsanspruch ab Herbst 2026 schrittweise umsetzbar

Hintergrund der Studie ist der im Jahr 2021 beschlossene bundesweite Rechtsanspruch auf mindestens acht Stunden Betreuung für Kinder in den ersten vier Schuljahren. Ab dem neuen Schuljahr im Herbst 2026 gilt dieser Anspruch zunächst für Erstklässler und wird dann bis zum Schuljahr 2029/2030 schrittweise auf alle Grundschuljahrgänge ausgeweitet.

Die Sorge um die Umsetzung dieses Rechtsanspruchs ist nicht neu. Bereits im Januar veröffentlichte der Verband Bildung und Erziehung eine Umfrage unter mehr als 1.300 Schulleitungen, bei der jede vierte befürchtete, dass der Anspruch nicht vollständig realisiert werden kann. Dies würde bedeuten, dass viele Eltern vergeblich nach einem geeigneten Nachmittagsplatz für ihre Kinder suchen müssten.

Regionale Unterschiede: Ostdeutschland und Hamburg gut aufgestellt

Die IW-Studie bestätigt diese Befürchtungen, zeigt jedoch deutliche regionale Unterschiede. Alle ostdeutschen Bundesländer sowie Hamburg könnten den Rechtsanspruch voraussichtlich ohne weiteren Ausbau erfüllen, wie die Experten schreiben. Kleinere Lücken könnten dort durch den Rückgang der Kinderzahlen geschlossen werden.

Anders stellt sich die Situation im restlichen Westdeutschland dar. Gemessen an Betreuungswünschen und Kinderzahl ist die Lücke in Schleswig-Holstein mit 10 Prozent am höchsten, gefolgt von Bremen mit 9 Prozent und Bayern mit 8 Prozent.

Attraktivität der Angebote und Elternbeiträge als Schlüsselfaktoren

Die Studie weist darauf hin, dass Bundesländer mit niedrigen Betreuungsquoten prüfen sollten, ob ihre Angebote und insbesondere die Elternbeiträge für Familien attraktiv genug sind oder ob sie die Inanspruchnahme sogar hemmen. "Letzterem sollte unbedingt entgegengewirkt werden", betonen die Autoren, "da die Ganztagsbetreuung nicht nur der Vereinbarkeit von Familie und Beruf dient, sondern auch Entwicklungs- und Teilhabechancen für die Kinder schafft."

Interessant ist der Vergleich zwischen Bayern, wo Eltern 2024 nur für 43 Prozent der Kinder Betreuungsbedarf angaben, und dem Saarland, wo dieser Wert bei 74 Prozent lag. Dies deutet auf unterschiedliche kulturelle und strukturelle Rahmenbedingungen hin, die bei der Planung berücksichtigt werden müssen.

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