Vom Fräulein zur Frau: Wie eine Anrede zum Tabu wurde und die Gleichberechtigung prägte
Was heute selbstverständlich erscheint, war vor wenigen Jahrzehnten noch eine revolutionäre Veränderung: Die Abschaffung der Anrede „Fräulein“ im deutschen Amtsdeutsch. Am 16. Februar 1971 kündigte das Bundesinnenministerium der Bundesrepublik Deutschland an, dieses Wort weitgehend aus dem behördlichen Sprachgebrauch zu verbannen. Ein Schritt, der weit mehr als nur sprachliche Korrektheit bedeutete – er markierte einen gesellschaftlichen Wandel.
Historische Wurzeln und Bedeutungswandel
Historisch betrachtet begann „Fräulein“ keineswegs als Etikett für unverheiratete Frauen. In der frühen Neuzeit bezeichnete der Begriff zunächst Töchter aus adligen Häusern, während „Frau“ eher ein Standeswort für vornehme Damen war. In der Literatur ist diese ursprüngliche Bedeutung noch erkennbar, etwa bei Goethe, wo Faust Gretchen galant als „Fräulein“ anspricht.
Im späten 19. und frühen 20. Jahrhundert vollzog sich jedoch ein entscheidender Bedeutungswandel. „Fräulein“ wurde zur förmlichen Anrede für unverheiratete Frauen – unabhängig von ihrem Alter. Das Wort klebte bald an bestimmten Berufen und Milieus:
- Sekretärinnen
- VerkäuferinnenBedienungen
- „Fräulein Lehrerin“
Hinter dieser Anrede stand häufig die gesellschaftliche Erwartung, dass Berufstätigkeit für Frauen nur eine Zwischenstation bis zur Ehe darstellen sollte.
Proteste und politischer Wandel
Nach dem Zweiten Weltkrieg verschärfte sich die Situation. In den 1950er Jahren blieben in Westdeutschland viele Frauen ledig – nicht aus freier Wahl, sondern aufgrund von Kriegsfolgen, Verlusten und demografischen Realitäten. Während ledige Männer weiterhin selbstverständlich als „Herr“ angesprochen wurden, mussten unverheiratete Frauen oft die Anrede „Fräulein“ hinnehmen.
Ab 1950 häuften sich im Bundesinnenministerium, insbesondere im Frauenreferat, Beschwerdebriefe von Frauen, die diese diskriminierende Anrede nicht länger akzeptieren wollten. Zentrale Kritikpunkte waren:
- Die Verniedlichung durch die Endung „-lein“
- Die fehlende sprachliche Symmetrie (es gab kein männliches Pendant „Herrlein“)
- Die öffentliche Bewertung des Privatlebens durch die Anrede
Der lange Weg zur Gleichberechtigung
Westdeutsche Behörden reagierten zunächst zögerlich. 1955 wurde zwar die Möglichkeit geschaffen, im amtlichen Verkehr als „Frau“ angeschrieben zu werden – allerdings nur auf ausdrücklichen Wunsch hin. Gleichberechtigung wurde damit zum Antrag, Respekt zur Option.
Erst am 16. Februar 1971 ging das Bundesinnenministerium einen entscheidenden Schritt weiter und stellte öffentlich einen Entwurf vor, der die Anrede „Frau“ für unverheiratete volljährige Frauen vorsah. Die endgültige Festlegung erfolgte kurz darauf: Mit einem Erlass vom 16. Januar 1972 wurde verbindlich gemacht, dass im behördlichen Sprachgebrauch nur noch „Herr“ und „Frau“ verwendet werden sollten.
Unterschiede zwischen Ost und West
Ein interessanter Aspekt zeigt sich im Blick über die damalige innerdeutsche Grenze. In der DDR durften unverheiratete Frauen bereits ab 1951 ohne besondere Erlaubnis die Bezeichnung „Frau“ führen. Damit war die DDR im formalen Bereich früher auf eine einheitliche Anrede eingestellt als viele westdeutsche Stellen.
Im Alltagsgebrauch blieb „Fräulein“ jedoch auch in der DDR noch eine Zeitlang präsent – etwa als konventionelle Anrede für jüngere Frauen oder im Servicebereich. Der entscheidende Unterschied bestand darin, dass die DDR-Verwaltung das Wort im Amtsdeutsch deutlich früher zurückdrängte.
Internationale Vergleiche
Die Abschaffung von „Fräulein“ in Westdeutschland bedeutet nicht, dass andere Länder dieses Thema bereits erledigt hätten. Viele Sprachen kennen bis heute Anreden, die Jugend und Unverheiratetsein markieren:
- Englisch: „Miss“ neben „Mrs.“ und dem neutraleren „Ms.“
- Spanisch: „Señorita“ (je nach Kontext altmodisch oder herablassend)
- Italienisch: „Signorina“
- Schwedisch: „Fröken“
Besonders aufschlussreich ist der Fall Frankreichs: „Mademoiselle“ war dort im Alltag lange verbreiteter als „Fräulein“ zuletzt in Deutschland. Erst 2012 wurden Verwaltungen per Erlass angewiesen, diese Anrede in Formularen und Schreiben weitgehend zu vermeiden.
Praktische Umsetzung und bleibende Bedeutung
Die Abschaffung von „Fräulein“ war nicht nur symbolisch, sondern hatte ganz praktische Konsequenzen. Mitte der 1970er Jahre wurde der letzte behördliche Vordruck vernichtet, auf dem die Anrede noch auftauchte. Manchmal zeigt sich Gleichberechtigung eben auch in der Gestaltung von Formularfeldern.
Im privaten Bereich wurde das Wort noch weit länger benutzt, aber der amtliche Verzicht setzte ein wichtiges Signal. Der internationale Vergleich zeigt eindrucksvoll: Nicht die Existenz solcher Wörter ist das Entscheidende, sondern der Moment, in dem Gesellschaften bewusst entscheiden, ob der Familienstand in der Anrede überhaupt noch eine Rolle spielen soll.



