Weiteres Strafverfahren gegen AfD-Kandidat Zorn: Betrugsvorwürfe bei Autogeschäften
Neues Strafverfahren gegen AfD-Kandidat Zorn wegen Betrugs

Weitere juristische Probleme für AfD-Landtagskandidat Christian Zorn

Die AfD in Mecklenburg-Vorpommern sieht sich erneut mit unangenehmen Vorwürfen gegen eines ihrer Vorstandsmitglieder konfrontiert. Christian Zorn, Landtagskandidat der Partei aus Bergen, muss sich einem weiteren Strafverfahren stellen, in dem ihm Betrug vorgeworfen wird. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch das zuständige Amtsgericht haben die Existenz des Verfahrens bestätigt.

Zwei Betrugsvorwürfe im Zusammenhang mit Autogeschäften

Der AfD-Politiker war bereits Anfang März als Direktkandidat im Wahlkreis 23 (Darß/Ribnitz-Damgarten) zurückgetreten, nachdem ein erstes Gerichtsverfahren mit Betrugsvorwurf gegen ihn bekannt geworden war. In diesem Fall soll Zorn im Juni 2023 als Kfz-Mechaniker von einem Kunden 6000 Euro Vorkasse für eine Autoreparatur angenommen, aber weder die Reparatur durchgeführt noch das Geld zurückgezahlt haben. Die Verhandlung zu diesem Vorwurf wurde auf Ende März vertagt.

Nun kommt ein weiterer schwerwiegender Vorwurf hinzu. „Dem Angeklagten Zorn wird auch hier ein Betrug vorgeworfen“, erklärt Gerichtssprecher Dirk Simon. „Er soll im November 2025 in Bergen auf Rügen ein mangelhaftes Fahrzeug für 6000 Euro verkauft und auf Beanstandung des Verkäufers zur Reparatur zurückgenommen haben. Der Fahrzeugkäufer erhielt jedoch weder das reparierte Fahrzeug noch den Kaufpreis zurück.“

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Vorgeworfene Manipulation bei Zahlungsnachweisen

Laut der Anklage der Staatsanwaltschaft soll Zorn dem Käufer gegenüber behauptet haben, das Auto weiterverkauft zu haben. Als angeblichen Nachweis für eine erfolgte Rückzahlung soll er dem Geschädigten einen „selbst gebastelten Überweisungsbeleg“ zugesandt haben, der sich als wertlos erwies.

Auf Anfrage des Nordkurier zum neuesten Verfahren reagierte Christian Zorn mit einer Stellungnahme: „Es handelte sich bei dem Autoverkauf um ein Zug-um-Zug-Geschäft, welches inzwischen abgeschlossen wurde.“ Die 6000 Euro seien beglichen worden. Zum anderen, bereits bekannten Verfahren äußerte sich der AfD-Politiker nicht.

Politische Konsequenzen und Reaktion der AfD

Die Situation stellt die AfD in Mecklenburg-Vorpommern vor eine politische Herausforderung. Christian Zorn steht auf Platz 18 der AfD-Landesliste zur anstehenden Landtagswahl und hat aufgrund dieser Positionierung gute Chancen, im Herbst ins Parlament einzuziehen.

AfD-Landesprecher Enrico Schult äußerte sich zur aktuellen Entwicklung: „Wir haben keine Informationen zum neuesten Verfahren und warten zum anderen das Urteil des Gerichts ab.“ Weiter erklärte er: „Herr Zorn wird auf der nächsten Landesvorstandssitzung angehört, danach wird der Vorstand das weitere Vorgehen beraten und gegebenenfalls handeln.“

Die Partei befindet sich damit in einer Zwickmühle zwischen rechtlichen Verfahren gegen ein Vorstandsmitglied und den anstehenden Landtagswahlen, bei denen jeder Kandidat von strategischer Bedeutung ist.

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