Berliner Kammergericht verurteilt IS-Anhänger zu 13 Jahren Haft für Messerattacke am Holocaust-Mahnmal
13 Jahre Haft für Messerangriff am Holocaust-Mahnmal in Berlin

Schwere Straftat am Gedenkort: 13 Jahre Haft für terroristischen Messerangriff

Das Berliner Kammergericht hat am Donnerstag, dem 5. März 2026, ein deutliches Signal gegen terroristische Gewalt gesetzt. Der 20-jährige Syrer Wassim Al M. wurde wegen eines brutalen Messerangriffs auf einen spanischen Touristen am Holocaust-Mahnmal zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt. Das Urteil fiel unter anderem wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung.

Hinterhältiger Überfall mit lebensbedrohlichen Folgen

Am 21. Februar 2025 gegen 18 Uhr griff der damals 19-jährige Täter den 30-jährigen spanischen Ernährungswissenschaftler Iker K. zwischen dem Mahnmal und der amerikanischen Botschaft in Berlin von hinten an. Mit einem Messer, das über eine 14 Zentimeter lange Klinge verfügte, verletzte er das Opfer lebensgefährlich am Hals. Zeugen berichteten, dass der Syrer während der Tat laut „Allahu Akbar“ schrie.

Der Tourist überlebte den Angriff nur dank sofortiger notärztlicher Hilfe. Er musste notoperiert und in ein künstliches Koma versetzt werden. Polizeibeamte konnten den Täter noch am Tatort überwältigen und festnehmen.

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Antisemitische Motivation und terroristische Verbindungen

Die Bundesanwaltschaft übernahm das Verfahren, nachdem sich herausstellte, dass Wassim Al M. aus antisemitischen Motiven handelte und versucht hatte, über Messengerdienste Kontakt zur Terrororganisation Islamischer Staat (IS) aufzunehmen. Der abgelehnte Asylbewerber, der vor der Tat in Leipzig lebte, war mit dem Messer extra nach Berlin gereist.

Laut Anklage lauerte er im Stelenfeld des Denkmals für die ermordeten Juden Europas gezielt auf ein jüdisches Zufallsopfer. Als stattdessen der spanische Tourist auftauchte, griff er diesen an. Neben versuchtem Mord und gefährlicher Körperverletzung wurde der 20-Jährige auch wegen versuchter Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung angeklagt.

Verfahren und Nebenklage

Der Prozess gegen Wassim Al M. begann am 20. November 2025 vor dem Berliner Kammergericht. Das Opfer Iker K. trat dabei als Nebenkläger auf. Das Gericht wertete die Tat als besonders schwerwiegend, was sich in der hohen Haftstrafe von 13 Jahren widerspiegelt.

Die Verurteilung unterstreicht die entschlossene Strafverfolgung terroristischer Straftaten in Deutschland, insbesondere wenn sie an Orten von historischer und symbolischer Bedeutung wie dem Holocaust-Mahnmal verübt werden.

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