13 Jahre Haft für radikal-islamistischen Messerangriff am Berliner Holocaust-Mahnmal
13 Jahre Haft für Messerangriff am Holocaust-Mahnmal

13 Jahre Haft für radikal-islamistischen Messerangriff am Berliner Holocaust-Mahnmal

Das Kammergericht Berlin hat einen 20-jährigen Syrer zu 13 Jahren Haft verurteilt, weil er einen spanischen Touristen am Holocaust-Mahnmal in der Hauptstadt mit einem Messer angegriffen hatte. Die Richter bewerteten die Tat eindeutig als radikal-islamistisch motivierten Angriff, der gezielt an dieser besonderen Gedenkstätte ausgeführt wurde.

Gezielte Attacke an symbolträchtigem Ort

Laut Urteil suchte der Angreifer bewusst das Holocaust-Mahnmal im Herzen Berlins auf, da er dort Israelis oder Menschen jüdischen Glaubens vermutete. Die Vorsitzende Richterin Doris Husch betonte, die Tat sei minuziös vorbereitet und „in Umsetzung einer menschenverachtenden Ideologie“ durchgeführt worden. Der Syrer habe das Opfer willkürlich ausgewählt und hinterrücks im Stelenfeld der Gedenkstätte attackiert, die an die Ermordung der Juden in Europa erinnert.

Schwere Verletzungen und psychische Folgen

Der inzwischen 31-jährige spanische Tourist überlebte den Angriff nur knapp, nachdem ihm der Täter einen etwa 14 Zentimeter langen Schnitt an der Kehle versetzt hatte. Die Richterin bezeichnete es als Wunder, dass der Mann diese Verletzung überlebte. Allerdings trägt der Spanier bis heute gravierende seelische Narben davon, ist nicht arbeitsfähig und befindet sich in psychologischer Behandlung. Im Verfahren trat er als Nebenkläger auf.

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Radikalisierung über soziale Medien

Das Gericht stellte fest, dass sich der junge Syrer, der 2023 als unbegleiteter, minderjähriger Flüchtling nach Deutschland kam und in Leipzig lebte, über Monate hinweg radikalisiert hatte. Ab Sommer 2024 sei er in sozialen Medien an einen Kommunikationspartner geraten, der offen IS-Propaganda verbreitete und ihn aufforderte, Anschläge zu begehen. Der Angeklagte gab an, unter Druck gesetzt worden zu sein, „sonst werde er in der Hölle schmoren“.

Urteil als deutliches Signal

Der Anwalt des spanischen Opfers, Sebastian Sevenich, bezeichnete das Urteil als gerecht und als deutliches Signal. Die Bundesanwaltschaft hatte eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert, während die Verteidigung auf sieben Jahre Jugendstrafe plädierte. Das Gericht sah von einer lebenslangen Strafe ab, da der Täter nicht vorbestraft war, sich etwa zweieinhalb Stunden nach der Tat selbst stellte und es bei einem Versuch blieb.

Revisionsmöglichkeit und weitere Details

Der Verteidiger Daniel Sprafke schloss nicht aus, wegen der Bewertung der Reife seines Mandanten Revision gegen das Urteil einzulegen. Das Gericht bescheinigte dem 20-Jährigen die Reife eines jungen Mannes, der als 17-Jähriger die Flucht aus Syrien gemeistert und sich seinem jüngeren Bruder gegenüber verantwortungsbewusst gezeigt hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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