Staatsanwaltschaft erhebt schwere Anklage nach Tod des achtjährigen Fabian
Im Fall des tragischen Todes des achtjährigen Fabian aus Güstrow hat die Staatsanwaltschaft Rostock nun offiziell Anklage erhoben. Gegen die seit November 2025 in Untersuchungshaft befindliche Gina H. wird der Verdacht auf heimtückischen Mord sowie auf eine Tat aus niedrigen Beweggründen zum Nachteil des Kindes vorgeworfen. Das nun eingeleitete Verfahren wird in Kürze vor dem Landgericht Rostock verhandelt werden, wie die Behörden mitteilten.
Die grausamen Vorwürfe im Detail
Nach den aktuellen Ermittlungsergebnissen der Staatsanwaltschaft soll die Angeklagte am 10. Oktober 2025 den Jungen unter einem bislang nicht näher benannten Vorwand aus seiner Wohnung gelockt haben. Anschließend habe sie das Kind in ihrem Fahrzeug zu einem abgelegenen Feldstück in der Nähe von Klein Upahl gebracht. Von dort aus seien beide zu einem versteckten Teich gegangen, wo der Junge durch mehrere Messerstiche getötet worden sein soll.
Um mögliche Spuren der Tat zu verwischen, soll der Leichnam des Kindes nach der grausamen Handlung sogar angezündet worden sein. Diese Details unterstreichen die besondere Schwere der Vorwürfe, mit denen sich die Angeklagte nun vor Gericht auseinandersetzen muss.
Rechtliche Grundsätze und weitere Entwicklung
Die Staatsanwaltschaft Rostock betont ausdrücklich, dass trotz der erhobenen Anklage weiterhin die Unschuldsvermutung für die Beschuldigte gilt. Mit der offiziellen Anklageerhebung geht die Pressehoheit in diesem Fall nun auf das Landgericht Rostock über. Dies bedeutet, dass künftige Informationen zum Verfahren primär von der Justizbehörde selbst kommuniziert werden.
Die Ermittlungen der Kriminalpolizei in diesem besonders tragischen Fall sind damit abgeschlossen. Die Anklageschrift liegt nun dem zuständigen Gericht vor, das über den weiteren Verfahrensverlauf und mögliche Verhandlungstermine entscheiden wird. Die örtliche Gemeinschaft in Güstrow und Umgebung bleibt durch diesen schrecklichen Vorfall tief erschüttert.



