Autobrände vor Gefängnis: Clan-Mitglieder zu Haftstrafen verurteilt
Autobrände vor Gefängnis: Clan-Mitglieder verurteilt

Autobrände vor Haftanstalt: Clan-Mitglieder zu Haftstrafen verurteilt

Im Umfeld von Gefängnissen kam es im Jahr 2024 zu mehreren Fahrzeugbränden, die Ermittlungen führten schnell zum Verdacht gegen Männer aus dem Clan-Milieu. Nun haben zwei dieser Anschläge zu deutlichen Haftstrafen für die Täter geführt. Das Landgericht verurteilte drei Angeklagte nach einem aufsehenerregenden Prozess.

Auftrag aus der Gefängniszelle

Der Auftrag für die Brandanschläge kam direkt aus einer Gefängniszelle: Ein 28-jähriger Inhaftierter, der wegen Drogenhandels eine mehrjährige Strafe verbüßt, soll die Taten angestiftet haben. Er wurde zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt, wobei ein früheres Urteil einbezogen wurde. Die Vorsitzende Richterin betonte, dass diese Taten „Ignoranz und Arroganz gegenüber unseren Regeln und unserem Rechtsstaat“ zeigten.

Gegen seinen 23-jährigen Bruder erging wegen Brandstiftung in einem Fall ein Urteil von zwei Jahren und sechs Monaten Haft. Ein dritter Angeklagter, ebenfalls 23 Jahre alt, wurde wegen Brandstiftung sowie versuchter Brandstiftung zu einer Gesamtstrafe von sechs Jahren und drei Monaten verurteilt – auch hier floss eine frühere Verurteilung zu mehr als fünf Jahren Haft mit ein.

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Neun Fahrzeuge in Flammen

Das Gericht sah zwei Taten als erwiesen an: Am 16. März und am 23. April 2024 wurden vor dem Gefängnis Heidering im brandenburgischen Großbeeren Fahrzeuge in Brand gesetzt. Beim ersten Anschlag konnten die Flammen rechtzeitig entdeckt und gelöscht werden, doch beim zweiten Vorfall gerieten insgesamt neun Fahrzeuge in Brand. Zwei weitere Anklagepunkte zu Brandanschlägen im Juni 2024 in der Nähe von Berliner Haftanstalten wurden mit Zustimmung aller Beteiligten eingestellt.

Der 28-jährige Anstifter hatte laut seinem Verteidiger in einem Fall das Verhalten eines Vollzugsbeamten als „provokativ empfunden“, nachdem dieser ihm am Vortag ein Handy weggenommen hatte. Zur Wiedergutmachung des Schadens zahlte der 28-Jährige inzwischen 50.000 Euro. Das Gericht würdigte zudem, dass er seine Mitangeklagten belastet hatte – die Richterin bezeichnete dieses Geständnis als „sehr werthaltig“.

Geständnisse und Ermittlungen

Alle drei Angeklagten legten Geständnisse ab. Das Clan-Mitglied gab an, sich auf Weisung seines Bruders beteiligt zu haben, während der Anwalt des dritten Angeklagten erklärte, sein Mandant habe die Anschläge „aus falsch verstandener Loyalität und Freundschaft“ begangen. Im Zuge der Ermittlungen fand im Dezember 2024 eine große Razzia in Berlin statt, bei der über 140 Polizisten Wohnungen durchsuchten. Auch in den Gefängnissen, in denen die Männer einsaßen, gab es solche Einsätze.

Justiz spricht von wichtigem Signal

Justizsenatorin Felor Badenberg zeigte sich erfreut über die „erfolgreiche Aufklärung“ der Fälle. „Es ist ein wichtiges Signal an unsere Beschäftigten, dass wir die Ermittlungen mit Hochdruck geführt haben und abschließen konnten. Ihre Sicherheit innerhalb und außerhalb ihres Dienstes hat für uns Priorität und wir dulden keine aus dem Vollzug heraus geplanten Straftaten“, teilte die CDU-Politikerin mit.

Der Begriff Clankriminalität bleibt dabei umstritten: Kritiker argumentieren, dass er Menschen mit Migrationshintergrund allein aufgrund ihrer Familienzugehörigkeit und Herkunft stigmatisiere und diskriminiere. Dennoch unterstreicht dieses Urteil die Entschlossenheit der Justiz, gegen solche Straftaten vorzugehen.

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