Berlin will Beweislastumkehr: Organisierte Kriminalität soll Vermögen verlieren
Im Kampf gegen die Organisierte Kriminalität setzt Berlin auf eine neue Strategie: Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) hat eine Bundesratsinitiative angekündigt, die eine sogenannte Beweislastumkehr bei der Vermögensabschöpfung einführen soll. Ziel ist es, illegale Gewinne aus Straftaten wie Drogenhandel, Einbrüchen oder fragwürdigem Immobilienbesitz konsequenter und rechtssicher einzuziehen.
Grundlegende Änderung der Beweislogik
Bisher müssen Strafverfolgungsbehörden kleinteilig nachweisen, dass Vermögenswerte wie Immobilien, Luxusautos, Bargeld oder Kryptowährungen aus konkreten Straftaten stammen. Dies sei oft komplex und langwierig, erklärte Badenberg nach der Senatssitzung. „Wir drehen die Logik dort um, wo Strukturen systematisch zur Verschleierung illegaler Machenschaften missbraucht werden“, so die CDU-Politikerin.
Künftig sollen Restzweifel an der Herkunft von Vermögen nicht mehr automatisch zugunsten des Betroffenen interpretiert werden. Stattdessen wird eine kriminelle Herkunft vermutet, wenn ein grobes Missverhältnis zwischen dem Wert eines Gegenstands und den legalen Einkünften besteht. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass in solchen Fällen das Vermögen eingezogen werden kann.
Praktische Beispiele und bisherige Grenzen
Badenberg nannte konkrete Beispiele, bei denen Ermittler bisher an Grenzen stoßen:
- Ein vorbestrafter Sozialhilfeempfänger besitzt wertvolle Schmuckstücke und beruft sich auf eine Erbschaft, ohne plausible Nachweise zu liefern.
- Am Flughafen BER werden 100.000 Euro bei einem Mann gefunden, der seit Jahrzehnten einem Mini-Job nachgeht und keine Erklärung für die Herkunft des Geldes bieten kann.
In beiden Fällen könnten die Vermögenswerte vermutlich aus Straftaten stammen, lassen sich aber keiner konkreten Tat zuordnen. Bisher endeten solche Verfahren oft zugunsten der Betroffenen, da die Behörden den illegalen Ursprung nicht zweifelsfrei beweisen konnten.
Gesetzliche Vermutung und enge Zusammenarbeit
Mit der Beweislastumkehr wird eine gesetzliche Vermutung eingeführt: Das Vermögen gilt als illegal erworben, und der Betroffene muss nachweisen, dass dies nicht der Fall ist. Die Regelungen beziehen sich vor allem auf Änderungen in der Strafprozessordnung und dem Strafgesetzbuch.
Die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität ist ein Schwerpunkt von Badenberg. Sie arbeitet dabei eng mit Innensenatorin Iris Spranger (SPD) zusammen. Die Initiative soll dazu beitragen, systematische Verschleierungsstrategien von kriminellen Netzwerken zu durchbrechen und die Effektivität der Strafverfolgung zu steigern.



