Endgültiges Urteil: Lebenslange Haft für tödlichen Eifersuchtsmord bestätigt
Der Bundesgerichtshof in Leipzig hat die Revision eines 46-jährigen Mannes verworfen, der seine Ex-Freundin aus Eifersucht getötet hatte. Damit ist das lebenslange Gefängnisurteil nun rechtskräftig und endgültig. Der Mann muss dauerhaft hinter Gitter, nachdem er im August 2024 in Berlin-Friedrichsfelde seine frühere Partnerin mit fast dreißig Messerstichen ermordet hatte.
Hintergründe der brutalen Bluttat in Friedrichsfelde
Die tragischen Ereignisse spielten sich in einem Mehrfamilienhaus im Berliner Stadtteil Friedrichsfelde ab, wo die 28-jährige Frau lebte. Das Paar war etwa vier Jahre lang zusammen gewesen, bevor sich die Frau einige Monate vor der Tat von dem Mann getrennt hatte. Nach polizeilichen Ermittlungen konnte der 46-Jährige die Trennung nicht akzeptieren und begann, die Frau wiederholt zu beleidigen, zu bedrohen und zu bedrängen.
Im August 2024 passte er sie schließlich vor ihrer Wohnungstür ab und griff sie laut Anklage unerwartet von hinten an. Mit zahlreichen Stichen in den Oberkörper und am Hals tötete er sie auf brutale Weise. Die Staatsanwaltschaft wertete diese Tat als Femizid, also als Tötung einer Frau aufgrund ihres Geschlechts und patriarchalischer Besitzansprüche.
Gerichtliche Aufarbeitung und Urteilsbegründung
Das Berliner Landgericht I hatte den Angeklagten bereits im Juli 2025 wegen Mordes aus niederen Beweggründen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. In der Urteilsbegründung hieß es, der Mann habe seine Ex-Freundin als seinen Besitz betrachtet und aus Rache gehandelt, nachdem sie sich mit einem anderen Mann verabredet hatte.
Der Bundesgerichtshof bestätigte nun dieses Urteil in vollem Umfang und wies die Revision des Verurteilten ab. Während des Prozesses am Landgericht hatte der Täter die Tat bedauert, was jedoch keine Milderung der Strafe zur Folge hatte. Die Polizei hatte den Mann kurz nach der Bluttat aufgespürt und festgenommen.
Dieser Fall unterstreicht die gravierenden Konsequenzen von Besitzdenken und Gewalt in Beziehungen. Die endgültige Bestätigung der lebenslangen Haftstrafe durch das höchste deutsche Gericht sendet ein klares Signal gegen Femizide und geschlechtsspezifische Gewalt.



