36. Prozesstag im Block-Fall: Vater fürchtet um Sicherheit, Richterin sieht Gespenster
Block-Fall: Vater fürchtet Sicherheit, Richterin sieht Gespenster

36. Verhandlungstag im spektakulären Entführungsfall Block

Am 36. Prozesstag im aufsehenerregenden Entführungsfall um die Kinder von Steakhaus-Erbin Christina Block hat der Vater der Kinder, Stephan Hensel, erneut seine tiefe Sorge um die eigene Sicherheit zum Ausdruck gebracht. Seine Befürchtungen wurden von der vorsitzenden Richterin Isabel Hildebrandt jedoch mit den Worten kommentiert: „Ich kann Ihnen da versichern, dass Sie da Gespenster sehen.“

Kronzeuge schildert umfangreiche Überwachungsmaßnahmen

Der israelische Kronzeuge David Barkay, ehemaliger Chef der Sicherheitsfirma „Cyber Cupula“, gab vor dem Landgericht Hamburg detaillierte Einblicke in die Überwachungsaktivitäten. Er bestätigte, dass die Familie von Stephan Hensel und dessen jüngste Kinder Klara (15) und Theodor (12) systematisch ausspioniert wurden. Barkay räumte ein, dass seine Firma mit der Entführung der beiden Kinder an Silvester 2023/24 beauftragt war – einen Auftrag, den Christina Block nach wie vor bestreitet.

Hensels Anwalt Philip von der Meden konterte die Äußerung der Richterin nach der Verhandlung entschieden: „Niemand hat dort Gespenster gesehen, es wurde sehr umfangreich mit Maßnahmen überwacht, die das Leben sehr eingeschränkt haben.“ Der Rechtsanwalt betonte, die Grenzen des Zulässigen und moralisch Vertretbaren seien deutlich überschritten worden.

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Kontroverse um Kinderporno-Vorwürfe

Ein besonders brisanter Aspekt der Verhandlung betraf die Vorwürfe, Stephan Hensel besitze kinderpornografisches Material. Barkay schilderte, seine Firma habe entsprechende Hinweise von einem „russischen Hacker“ erhalten und die Informationen an die Polizei weitergeleitet. Gleichzeitig räumte er ein, Hensel persönlich nie gewalttätig erlebt zu haben und die Kinder sogar beim Fahrradfahren mit ihrem Vater beobachtet zu haben.

Die Befragung des Kronzeugen durch Nebenklage-Anwalt von der Meden konzentrierte sich auch auf mögliche Kontakte zu Journalisten und die Rolle verschiedener Anwälte der Block-Familie. Barkay verneinte Kontakte zu BILD-Reportern, konnte sich jedoch an Details zu Gesprächen mit Familienanwalt Dr. Andreas Costard nicht mehr genau erinnern.

Richterin verweist auf Sicherheitsabsprachen

Als von der Meden Fragen zu möglichen Verbindungen zwischen Barkay und dem israelischen Geheimdienst stellen wollte – mit Verweis auf die Sicherheitsbedenken seines Mandanten – verwies Richterin Hildebrandt auf Sicherheitsabsprachen zwischen dem LKA und dem Gericht. Sie gewährte eine fünftägige Pause für Gespräche zwischen den Anwälten, bevor die Verhandlung fortgesetzt wurde.

Während der Pause zeigten sich die unterschiedlichen Gemütslagen der Beteiligten: Christina Block unterhielt sich mit ihrem Lebensgefährten Gerhard Delling, während Stephan Hensel vertieft in seine Unterlagen blieb. Die Hauptverhandlung wird am 2. März fortgesetzt.

Hintergrund des Rosenkriegs

Der Kriminalfall Block hat seine Wurzeln in einem erbitterten Rosenkrieg zwischen dem 2005 verheirateten und inzwischen geschiedenen Paar Christina Block und Stephan Hensel. Nach mehr als 20 Jahren Ehe und vier gemeinsamen Kindern eskalierten die Auseinandersetzungen, nachdem der Vater die Kinder bei sich und seiner neuen Familie behielt. Die Entführung der beiden jüngsten Kinder markierte einen tragischen Höhepunkt des Familienkonflikts.

Das Verfahren wirft zahlreiche Fragen auf:

  • Wie weit gingen die Überwachungsmaßnahmen wirklich?
  • Welche Rolle spielten die verschiedenen Anwälte der Block-Familie?
  • Wie glaubwürdig sind die Kinderporno-Vorwürfe gegen Hensel?
  • Welche Sicherheitsgarantien gibt es für die Beteiligten?

Die Aussagen des Kronzeugen David Barkay bleiben für den weiteren Prozessverlauf von entscheidender Bedeutung, auch wenn seine Glaubwürdigkeit in einigen Punkten angezweifelt wird. Die nächsten Verhandlungstage werden zeigen, ob sich die Sicherheitsbedenken des Vaters als berechtigt erweisen oder tatsächlich – wie von der Richterin angedeutet – auf Einbildungen beruhen.

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