Bundespolizei verbietet gefährliche Gegenstände an Berliner und Potsdamer Bahnhöfen
Bundespolizei verbietet Waffen an Bahnhöfen in Berlin und Potsdam

Bundespolizei verbietet gefährliche Gegenstände an Berliner und Potsdamer Bahnhöfen

Wegen anhaltend hoher Zahlen von Gewaltdelikten untersagt die Bundespolizei auf insgesamt 15 Berliner Bahnhöfen und am Hauptbahnhof Potsdam vorübergehend das Mitführen gefährlicher Gegenstände. Die Allgemeinverfügung gilt von Freitag bis zum 6. Juli täglich jeweils von 14.00 Uhr bis 4.00 Uhr des Folgetages, wie die Bundespolizeidirektion Berlin mitteilte. Sie erlaubt den Beamten auch verdachtsunabhängige Kontrollen und Durchsuchungen, um die Sicherheit an den betroffenen Orten zu erhöhen.

Betroffene Bahnhöfe und Ausnahmen

Betroffen sind in Berlin die Bahnhöfe Hauptbahnhof, Zoologischer Garten, Friedrichstraße, Alexanderplatz, Gesundbrunnen, Spandau, Jungfernheide, Wedding, Ostbahnhof, Warschauer Straße, Ostkreuz, Lichtenberg, Neukölln, Hermannstraße und Südkreuz. Hinzu kommt der Potsdamer Hauptbahnhof. Die Bereiche der jeweiligen U-Bahnhöfe sind von der Regelung ausgenommen, was bedeutet, dass die Maßnahme speziell auf die oberirdischen und regionalen Bahnhofsbereiche abzielt.

Hintergrund: Deutlicher Anstieg der Gewaltdelikte

Grund für diese Maßnahme sei die anhaltend hohe Gewaltkriminalität im bahnpolizeilichen Bereich, teilte die Bundespolizeidirektion Berlin mit. Im Jahr 2025 registrierte sie 4.251 Gewaltdelikte, nach 4.184 im Vorjahr. Im Vergleich zu 2019 mit 2.753 Fällen entspricht das einem Anstieg um 54 Prozent. Besonders deutlich nahm die Zahl der Gewaltdelikte zu, in denen Täter Waffen, Messer, Reizgas, Pyrotechnik oder andere gefährliche Gegenstände mitführten oder verwendeten. Hier stieg die Zahl 2025 auf 725 Fälle nach 577 im Vorjahr, was einen besorgniserregenden Trend unterstreicht.

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Durchführung der Kontrollen und Konsequenzen

Die Kontrollen werden an den Bahnhöfen von den Einsatzkräften der Bundespolizei durchgeführt. Bei Verstößen können Gegenstände sichergestellt sowie Zwangsgelder angedroht oder festgesetzt werden. Diese Maßnahmen dienen dazu, potenzielle Gefahren frühzeitig zu erkennen und zu verhindern, dass es zu weiteren Gewalttaten kommt. Die Bundespolizei betont, dass die Sicherheit der Reisenden und Bahnhofsnutzer oberste Priorität hat und diese vorübergehende Regelung ein notwendiger Schritt ist, um die Lage zu entschärfen.

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