Münchner Urteil: Syrischer Flüchtling wegen Bombenbau-Anleitung verurteilt
Ein 28-jähriger syrischer Flüchtling ist vom Landgericht München I zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann Anleitungen zum Bau einer Bombe aus dem Internet heruntergeladen und Material für Sprengsätze gesammelt hatte. Unter anderem wurden neun Flaschen Brenngel und potenziell explosives Kaliumchlorat aus Streichholzköpfen in seiner Wohnung im unterfränkischen Kolitzheim bei Schweinfurt sichergestellt.
Motiv: Kontakt zu IS-sympathisierenden Frauen
Als Motiv für seine Handlungen gab der 28-Jährige an, durch Kontakte zu Frauen mit Sympathien für die Terrororganisation Islamischer Staat (IS) beeinflusst worden zu sein. "Es klingt absurd, aber diese Frauen standen regelrecht darauf", ließ der Angeklagte über seinen Anwalt erklären. Während einer Ehekrise habe er sich in sozialen Medien ablenken wollen und sei dort mit heiratswilligen Frauen in Berührung gekommen, die IS-Kämpfer wie Popstars verehrten. "Ich muss heute gestehen, dass ich mich von den Frauen habe mitreißen lassen", so der Mann.
Umfangreiches Geständnis und Deal mit der Justiz
Der 28-Jährige legte zum Prozessauftakt ein umfangreiches Geständnis ab, das Teil eines Deals zwischen Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Gericht war. Bei diesem Deal wurde ihm eine Strafe von höchstens drei Jahren und vier Monaten in Aussicht gestellt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, sowohl Verteidigung als auch die Generalstaatsanwaltschaft München können binnen einer Woche Revision beim Bundesgerichtshof einlegen.
Der Mann betonte, nie einen konkreten Anschlagsplan gehabt zu haben, räumte aber ein: "Zur Wahrheit gehört, dass ich nicht weiß, wie weit ich abgedriftet wäre, wenn ich nicht festgenommen worden wäre." In der Untersuchungshaft konvertierte er nach eigenen Angaben zum Christentum und entschuldigte sich bei der deutschen Bevölkerung. "Heute tut mir das alles unendlich leid", erklärte er.
Verurteilung trotz fehlender konkreter Anschlagspläne
Das Gericht verurteilte den Mann unter anderem wegen Terrorismusfinanzierung und der Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Die Voraussetzungen für eine Verurteilung wegen der Vorbereitung einer solchen Gewalthandlung sah das Gericht zwar nicht als erfüllt an, da keine konkreten Pläne vorlagen. Dennoch wurde die Strafe verhängt, weil er sich Gegenstände zum Bombenbau verschafft hatte. Die Strafe fiel aufgrund seines Geständnisses milder aus.
Neben den Sprengmaterialien wurden in seiner Wohnung auch ein Butterflymesser und ein Schlagstock gefunden. Der 28-Jährige gab an, das Brenngel für die traditionelle Kaffeezubereitung genutzt zu haben, der Rest sei jedoch für den Bau von Sprengsätzen gedacht gewesen. Der syrische Flüchtling war einst mit seiner Familie vor dem Islamischen Staat nach Deutschland geflohen.



