CDU-Politiker Gürth: Staatsanwaltschaft prüft Berufung nach Freispruch wegen Volksverhetzung
Gürth: Staatsanwaltschaft prüft Berufung nach Freispruch

CDU-Politiker Gürth: Staatsanwaltschaft prüft Berufung nach Freispruch wegen Volksverhetzung

Der CDU-Landtagsabgeordnete Detlef Gürth könnte sich erneut vor Gericht verantworten müssen. Nach einem umstrittenen Post auf der Plattform X, der als Volksverhetzung angeklagt wurde, hat die Staatsanwaltschaft Halle Rechtsmittel gegen den jüngsten Freispruch eingelegt. Ein Sprecher der Behörde bestätigte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur, dass man auf das schriftliche Urteil des Amtsgerichts Aschersleben wartet, um über weitere Schritte zu entscheiden.

Mögliche Berufung am Landgericht Magdeburg

Die Staatsanwaltschaft prüft derzeit zwei Optionen: eine Berufung am Landgericht Magdeburg oder eine erneute Anrufung des Oberlandesgerichts Naumburg. „Wir warten jetzt erstmal, dass das Urteil hier eintrudelt“, erklärte der Sprecher. Diese Entscheidung wird getroffen, sobald das schriftliche Urteil des Amtsgerichts vorliegt, das Gürth Ende Februar freigesprochen hatte.

Umstrittener X-Post nach Messerangriff

Der Fall geht auf einen Post von Gürth zurück, den er nach einem Messerangriff eines Afghanen in Wolmirstedt während des Eröffnungsspiels der Fußball-EM im Juni 2024 veröffentlichte. In dem Beitrag hieß es: „Wir füttern sie durch und dann ermorden sie unschuldige Menschen. Dieses Pack muss raus aus Deutschland“. Die Plattform X sperrte den Post später.

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Im Prozess wurde intensiv darüber debattiert, wer mit dem Begriff „Pack“ gemeint war und wie dieser auszulegen sei. Das Amtsgericht Aschersleben kam zu dem Schluss, dass Gürth mit seinem Post nicht die Menschenwürde aller in Deutschland lebenden Afghanen verletzt habe. Die Staatsanwaltschaft hingegen sieht dies anders und hatte eine viermonatige Bewährungsstrafe gefordert, da aus ihrer Sicht alle Afghanen in Deutschland als kriminell und asozial abgewertet würden.

Zweimaliger Freispruch und juristische Wendungen

Der Fall hat bereits mehrere juristische Stationen durchlaufen:

  • Zunächst verhängte das Amtsgericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl gegen Gürth, der 18.000 Euro zahlen sollte.
  • Gürth akzeptierte den Strafbefehl nicht, was zu einer Hauptverhandlung führte, in der er vor einem Jahr erstmals freigesprochen wurde.
  • Das Oberlandesgericht Naumburg hob dieses Urteil später auf und bemängelte Lücken in den Feststellungen.
  • Vor einer anderen Abteilung des Amtsgerichts wurde Gürth Ende Februar erneut freigesprochen.

Nun steht die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Halle aus, ob es zu einem weiteren Prozess kommt, der möglicherweise am Landgericht Magdeburg stattfinden könnte. Die Entwicklung wird politisch und juristisch aufmerksam verfolgt, da sie Fragen zur Grenze der Meinungsfreiheit und zur Interpretation von Volksverhetzung aufwirft.

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