Güstrow: Opfer kann sich plötzlich an brutale Messerattacke nicht mehr erinnern
Vor dem Rostocker Landgericht hat der Berufungsprozess gegen drei Männer aus Güstrow und Umgebung begonnen. Die Angeklagten waren im April 2023 vom Amtsgericht Güstrow wegen gemeinschaftlicher schwerer Körperverletzung an einem damals 24-jährigen Mann zu Haftstrafen zwischen zwei Jahren und drei Monaten sowie zweieinhalb Jahren verurteilt worden. Gegen dieses Urteil legten alle drei Angeklagten Berufung ein, ihre Verteidiger streben einen vollständigen Freispruch an.
Brutaler Vorfall in der Bülowstraße
Im Mittelpunkt der neuen Verhandlung steht ein Vorfall vom 20. Januar 2022 in der Güstrower Bülowstraße. Nach den bisherigen Feststellungen sollen die Männer ihr Opfer aus einem Streit heraus mit einem Messer mehrmals ins Bein und in den Hals gestochen und zusätzlich mit einem Baseballschläger geschlagen haben. Der damals 24-Jährige erlitt dabei erhebliche Verletzungen, darunter eine Schädelprellung und einen Nasenbeinbruch, die eine intensive medizinische Behandlung erforderlich machten.
Widersprüchliche Aussagen der Angeklagten
Zwei der Angeklagten wollten vor der Berufungskammer keine neuen Angaben zum Tatgeschehen machen und verwiesen lediglich auf ihre Aussagen aus der ersten Instanz. Der dritte Angeklagte, ein 32-Jähriger, äußerte sich dagegen ausführlich und bestritt jede Beteiligung an der Tat. „Ich bin überhaupt nicht am Tatort gewesen“, betonte er nachdrücklich vor Gericht.
Allerdings räumte der 32-Jährige ein, in einer vom Gericht abgespielten Telefonüberwachung zu hören zu sein. In dieser Aufnahme sagt ein Mann: „Ich habe noch nie solch einen Hass auf einen Menschen gehabt wie auf dich.“ Der Angeklagte bestätigte, dass er der Sprecher dieser Worte sei, betonte jedoch erneut, dass er das mutmaßliche Opfer am Tattag nicht getroffen habe.
Neue Darstellung der Ereignisse
Stattdessen schilderte der Angeklagte eine völlig andere Version der Ereignisse. Er habe an diesem Tag einen Anruf seiner Ex-Partnerin erhalten, die ihm mitgeteilt habe, dass sie und die gemeinsame Tochter von dem späteren Opfer bedroht würden. „Er würde mit einem Messer vor ihnen stehen“, berichtete der Angeklagte über die damalige Situation. Daraufhin sei er mit einem Taxi in die Bülowstraße gefahren, um nach dem Rechten zu sehen.
Diese Darstellung wurde auch von der Ex-Partnerin bestätigt, die zugleich die Schwester eines der anderen Angeklagten ist und als Zeugin vor Gericht aussagte. Sie berichtete, dass ihr Bruder versucht habe, dem Mann das Messer zu entreißen und ihn dabei in den Schwitzkasten genommen habe, was eine defensive Handlung gewesen sein soll.
Opfer verweigert Aussage und erinnert sich nicht
Der mutmaßlich Geschädigte selbst wurde aus der Haftanstalt zur Zeugenbefragung vorgeführt, verweigerte jedoch überraschenderweise die Aussage. Er erklärte den Richtern, sich an die Geschehnisse nicht mehr erinnern zu können und reagierte selbst auf Fotos seiner dokumentierten Verletzungen lediglich mit einem gleichgültigen Schulterzucken.
Der Vorsitzende Richter zeigte sich darüber deutlich irritiert und fragte den Zeugen ungläubig: „Wollen Sie uns etwa weismachen, Sie wissen nicht mehr, warum Sie im Krankenhaus waren?“ Eine Antwort auf diese direkte Frage blieb der Mann schuldig. Dies steht in starkem Kontrast zu seinen früheren Aussagen vor dem Amtsgericht Güstrow, wo er noch eindeutig bezeugt hatte, dass ihm einer der Angeklagten mit einem Messer ins rechte Bein gestochen, ihn in den Schwitzkasten genommen und mit dem Baseballschläger traktiert habe, während ein anderer Angeklagter ihm das Messer an den Hals gesetzt habe.
Verfahrensdauer und weitere Beweismittel
Die Verteidiger der Angeklagten argumentieren, dass die lange Verfahrensdauer berücksichtigt werden müsse und fordern zunächst die Anhörung weiterer Zeugen sowie die Auswertung der vom Gericht angekündigten Telefonmitschnitte aus einer Überwachung. Erst nach Prüfung dieser Beweismittel wollen sie gemeinsam mit ihren Mandanten weitere Entscheidungen treffen.
Der Prozess wird mit weiteren Zeugenbefragungen und der detaillierten Auswertung von Telefonüberwachungen fortgesetzt. Die Verhandlung vor dem Rostocker Landgericht soll noch bis zum 25. März andauern, wobei die plötzliche Gedächtnislücke des mutmaßlichen Opfers nun zu einem zentralen und unerwarteten Streitpunkt geworden ist.



