Hamas-Prozess in Berlin: Haftstrafen für vier Mitglieder wegen Waffendepots in Europa
Hamas-Prozess: Haftstrafen für Waffendepots in Europa

Hamas-Prozess in Berlin: Haftstrafen für vier Mitglieder wegen Waffendepots in Europa

In einem bedeutenden Staatsschutzverfahren hat das Kammergericht Berlin vier Männer wegen Mitgliedschaft in der Terrororganisation Hamas zu Haftstrafen zwischen viereinhalb und sechs Jahren verurteilt. Die Angeklagten, im Alter von 36 bis 58 Jahren und ursprünglich aus dem Libanon stammend, sollen als sogenannte Auslandsoperateure für die Anlage von Waffendepots in mehreren europäischen Ländern verantwortlich gewesen sein, die für geplante Anschläge genutzt werden sollten.

Gericht bestätigt Hamas als terroristische Vereinigung

Die Vorsitzende Richterin Doris Husch erklärte, dass sich die Vorwürfe der Bundesanwaltschaft „zur sicheren Überzeugung des Senats“ bestätigt hätten. Das Berliner Gericht befasste sich als erstes Oberlandesgericht in Deutschland mit der Frage, ob die Hamas nach deutschem Strafrecht als terroristische Vereinigung einzustufen ist. Nach mehr als einem Jahr Prozessdauer zeigten die Richter keine Zweifel daran.

„Bei der Hamas handelt es sich um eine hochgefährliche terroristische Organisation, die den Staat Israel vernichten will und dazu auf militärische Mittel zurückgreift“, betonte Richterin Husch. Dazu gehörten auch Anschläge auf israelische und jüdische Einrichtungen in Europa, für die bereits Vorbereitungen getroffen worden seien. Die Terrororganisation habe dazu Waffendepots in Europa angelegt und sich dabei Personen mit Aufenthaltsstatus bedient, die als „besonders linientreu und verlässlich“ galten.

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Waffendepots in Polen, Bulgarien und Dänemark

Laut Urteil waren die Angeklagten für die Schaffung oder Auflösung von Waffendepots in Polen, Bulgarien und Dänemark verantwortlich. Die Männer hätten dabei ein „extrem hohes konspiratives Vorgehen“ an den Tag gelegt. In einem Depot in Bulgarien, das der Hauptangeklagte im Frühjahr 2019 angelegt haben soll, wurden mehrere Schusswaffen und Munition sichergestellt, darunter ein Sturmgewehr Kalaschnikow.

Zwischen Juni und Dezember 2023 sollen sich die vier Männer in wechselnder Besetzung von Berlin aus mehrfach im Südwesten Polens auf die Suche nach einem weiteren Depot gemacht haben. Die jeweils stundenlangen Aktionen mit Schaufel und Stöcken blieben erfolglos und endeten abrupt mit der Festnahme der Männer. Bis heute ist ungeklärt, ob dieses Depot wirklich existierte.

Ermittlungen nach Hinweis des Verfassungsschutzes

Die Bundesanwaltschaft erhielt kurze Zeit nach dem Terrorangriff der Hamas am 7. Oktober 2023 auf Israel vom Bundesamt für Verfassungsschutz einen Hinweis zu einer „konspirativen waffenbezogenen Operation der Hamas in Deutschland“. Daraufhin wurden verdeckte Ermittlungen aufgenommen, die zur Festnahme der vier nicht vorbestraften Beschuldigten im Dezember 2023 führten – einer von ihnen in den Niederlanden. Seitdem befanden sie sich in Untersuchungshaft.

Das Bundeskriminalamt habe aussagekräftige Ermittlungen angestellt, hieß es bei der Urteilsverkündung. Richterin Husch verwies unter anderem auf ausgewertete Geodaten, Kommunikation und Zeugenaussagen.

Angeklagte bestreiten Vorwürfe

Die Angeklagten bestritten, Hamas-Mitglieder zu sein, und erklärten, die Fahrten ins Ausland dienten privaten Zwecken. Der Hauptangeklagte räumte ein, das Waffenlager in Bulgarien aufgesucht zu haben, behauptete jedoch, es sei um „privaten Waffenhandel“ gegangen. Das Gericht wertete dies als Schutzbehauptung und stellte teils „hektische Aktivitäten“ fest.

Nach Überzeugung des Gerichts handelt es sich bei dem 43-jährigen Hauptangeklagten um ein langjähriges Hamas-Mitglied – mindestens seit 2009 – mit Kontakten zur Führungsebene. Als Beleg dafür sah das Gericht seine Teilnahme als „Parolen skandierender Sargträger in vorderster Reihe“ an einer propagandistisch inszenierten Bestattung eines hochrangigen Hamas-Führers.

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Urteil und weitere Entwicklungen

Gegen den Hauptangeklagten verhängte das Gericht die höchste Freiheitsstrafe von sechs Jahren, auch wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und Besitzes von Schusswaffen. Die Mitangeklagten, bei denen das Gericht von einer kürzeren Hamas-Mitgliedschaft ausging, wurden zu fünf Jahren, zu vier Jahren und neun Monaten sowie zu viereinhalb Jahren verurteilt.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Bundesanwaltschaft hatte von einem „Pilot-Verfahren“ gesprochen und Haftstrafen zwischen fünf und sieben Jahren beantragt. Drei Verteidiger hatten Freisprüche gefordert, und es wird erwartet, dass Rechtsmittel eingelegt werden, sodass der Fall voraussichtlich beim Bundesgerichtshof landet.

In den vergangenen Monaten hat die Bundesanwaltschaft acht weitere Verdächtige im Zusammenhang mit mutmaßlicher Waffenbeschaffung für die Hamas festnehmen lassen, darunter Festnahmen in Berlin, London und an Grenzübergängen. Diese Entwicklungen unterstreichen die anhaltenden Bemühungen der Behörden, terroristische Netzwerke in Europa zu zerschlagen.