Berliner Gericht verurteilt vier Hamas-Mitglieder wegen Waffendepots in Europa
Hamas-Waffenlager in Europa: Vier Mitglieder verurteilt

Berliner Gericht verurteilt vier Hamas-Mitglieder wegen Waffendepots in Europa

Das Kammergericht Berlin hat vier Männer wegen Mitgliedschaft in der Terrororganisation Hamas zu Haftstrafen zwischen viereinhalb und sechs Jahren verurteilt. Die 36- bis 58-jährigen Angeklagten, die im Libanon geboren wurden, sollen als sogenannte Auslandsoperateure für Waffendepots der Hamas in mehreren europäischen Staaten zuständig gewesen sein. Diese Depots waren laut Anklage für geplante Anschläge vorgesehen.

Gericht sieht Hamas als terroristische Vereinigung

Die Vorsitzende Richterin Doris Husch erklärte, die Vorwürfe der Bundesanwaltschaft hätten sich „zur sicheren Überzeugung des Senats“ bestätigt. Das Berliner Gericht sei das erste Oberlandesgericht in Deutschland, das sich mit der Frage befasst habe, ob die Hamas nach deutschem Strafrecht als terroristische Vereinigung einzustufen sei. Nach mehr als einem Jahr Prozessdauer zeigten die Richter keine Zweifel.

„Bei der Hamas handelt es sich um eine hochgefährliche terroristische Organisation, die den Staat Israel vernichten will und dazu auf militärische Mittel zurückgreift“, sagte Richterin Husch. Dazu gehörten auch Anschläge auf israelische und jüdische Einrichtungen in Europa, für die bereits Vorbereitungen getroffen worden seien.

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Waffendepots in Polen, Bulgarien und Dänemark

Laut Urteil waren die Angeklagten für die Schaffung oder Auflösung von Waffendepots in Polen, Bulgarien und Dänemark verantwortlich. Sie hätten dabei ein „extrem hohes konspiratives Vorgehen“ an den Tag gelegt. In einem Depot in Bulgarien, das der Hauptangeklagte im Frühjahr 2019 angelegt haben soll, wurden mehrere Schusswaffen und Munition sichergestellt, darunter ein Sturmgewehr Kalaschnikow.

Das Gericht ging davon aus, dass sich die Hamas für diese Operationen Personen mit Aufenthaltsstatus bediente, die „besonders linientreu und verlässlich“ seien. Der Hauptangeklagte, ein 43-Jähriger, wurde vom Gericht als langjähriges Hamas-Mitglied eingestuft – mindestens seit 2009 – mit Kontakten zur Führungsebene.

Ermittlungen nach Hinweis des Verfassungsschutzes

Die Bundesanwaltschaft hatte kurze Zeit nach dem Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 vom Bundesamt für Verfassungsschutz einen Hinweis zu einer „konspirativen waffenbezogenen Operation der Hamas in Deutschland“ erhalten. Daraufhin wurden verdeckte Ermittlungen aufgenommen, die zur Festnahme der vier nicht vorbestraften Beschuldigten im Dezember 2023 führten – einer von ihnen in den Niederlanden.

Das Bundeskriminalamt habe aussagekräftige Ermittlungen angestellt, hieß es bei der Urteilsverkündung. Richterin Husch verwies unter anderem auf ausgewertete Geodaten, Kommunikation und Zeugenaussagen. Zwischen Juni und Dezember 2023 sollen sich die vier Männer in wechselnder Besetzung von Berlin aus mehrfach im Südwesten Polens auf die Suche nach einem Depot gemacht haben, was jedoch erfolglos blieb.

Angeklagte bestreiten Vorwürfe

Die Angeklagten bestritten, Hamas-Mitglieder zu sein, und gaben an, die Fahrten ins Ausland dienten privaten Zwecken. Der Hauptangeklagte räumte ein, das Waffenlager in Bulgarien aufgesucht zu haben, behauptete jedoch, es sei um „privaten Waffenhandel“ gegangen. Das Gericht wertete dies als Schutzbehauptung und verwies auf „hektische Aktivitäten“ der Männer.

Gegen den Hauptangeklagten verhängte das Gericht die höchste Freiheitsstrafe von sechs Jahren, auch wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und Besitzes von Schusswaffen. Die Mitangeklagten erhielten Haftstrafen von fünf Jahren, vier Jahren und neun Monaten sowie viereinhalb Jahren.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Bundesanwaltschaft hatte in diesem „Pilot-Verfahren“ Haftstrafen zwischen fünf und sieben Jahren beantragt. Drei Verteidiger hatten Freisprüche gefordert, während der Anwalt des Hauptangeklagten auf eine Strafe plädierte, die nicht über die bisherige Untersuchungshaft hinausgeht. Es wird erwartet, dass die Verteidiger Rechtsmittel einlegen und der Fall beim Bundesgerichtshof landet.

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Weitere Festnahmen im Zusammenhang mit Hamas

In den vergangenen Monaten hat die Bundesanwaltschaft acht weitere Verdächtige im Zusammenhang mit mutmaßlicher Waffenbeschaffung für die Hamas festnehmen lassen. Die Festnahmen erfolgten unter anderem in Berlin, London, an der deutsch-tschechischen und deutsch-dänischen Grenze sowie am Berliner Flughafen bei der Einreise aus Beirut. Diese Entwicklungen unterstreichen die anhaltenden Ermittlungen gegen die terroristischen Aktivitäten der Hamas in Europa.