Handtuch-Reservierung am Pool: Gericht spricht Urlauber Geld zu
Handtuch-Reservierung: Urlauber erhält Geld zurück

Das Amtsgericht Hannover hat in einem aktuellen Fall entschieden, dass Urlauber bei systematischer Blockade von Sonnenliegen am Hotelpool durch Handtuchreservierungen Anspruch auf eine Minderung des Reisepreises haben. Der Reiseveranstalter müsse in solchen Situationen eingreifen, andernfalls könne der Preis entsprechend reduziert werden.

Klagender Urlauber erhält 986,70 Euro zurück

Im konkreten Fall hatte ein Reisender gegen seinen Veranstalter geklagt und eine Rückzahlung in Höhe von 986,70 Euro gefordert. Das Gericht gab ihm recht und bestätigte den Anspruch. Ein Sprecher des Gerichts betonte jedoch, dass es sich um eine Einzelfallentscheidung handele, die nicht automatisch auf alle vergleichbaren Fälle übertragbar sei.

Der Kläger hatte im August 2024 eine Pauschalreise auf die griechische Insel Kos gebucht. Der Gesamtpreis belief sich auf 7.186 Euro. Bereits ab 6.00 Uhr morgens wurden die Liegen am Pool entgegen der geltenden Regeln mit Handtüchern reserviert, ohne dass die Gäste diese tatsächlich nutzten. Der Kläger wandte sich vergeblich an die Reiseleitung und das Hotelpersonal. Für seine Familie und insbesondere die Kinder sei der Pool von großer Bedeutung gewesen, erklärte er.

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Gericht sieht Reisemangel

Das Amtsgericht Hannover stellte fest, dass die Reise aufgrund der blockierten Liegen Mängel aufwies. Der Reisepreis könne daher für die zehn Tage, an denen die Beeinträchtigung geltend gemacht wurde, um täglich 15 Prozent gemindert werden. Daraus ergibt sich die Summe von 986,70 Euro. Bei der Entscheidung wurde auch berücksichtigt, dass es sich um eine Unterkunft im gehobenen Preissegment handelte.

Der Veranstalter hatte gegen einen Mahnbescheid über die Summe Widerspruch eingelegt, jedoch bereits 350 Euro gezahlt. Das Gericht entschied nun, dass der Kläger auch Anspruch auf den restlichen Betrag von 636,70 Euro habe. Der Gerichtssprecher erläuterte, dass es der ständigen Rechtsprechung des Amtsgerichts Hannover und anderer Gerichte entspreche, dass in solchen Fällen ein Reisemangel vorliegen könne. Urlauber sollten daher nicht zögern, ihre Rechte geltend zu machen, wenn die Nutzung des Hotelpools durch Handtuchreservierungen erheblich eingeschränkt werde.

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