Nach Beißattacken in Berlin-Oberschöneweide: Hundehalterin zu Geldstrafe verurteilt
Eine 29-jährige Frau ist vom Amtsgericht Tiergarten wegen fahrlässiger Körperverletzung in drei Fällen schuldig gesprochen worden. Die Angeklagte muss eine Geldstrafe von 1.050 Euro zahlen, nachdem ihre Französische Bulldogge mehrere Personen in Berlin-Oberschöneweide gebissen hatte. Der Vorsitzende Richter betonte, dass die Frau keine erforderlichen Maßnahmen ergriffen habe, um der Gefährlichkeit des Tieres zu begegnen.
Details der Beißvorfälle
Die Attacken ereigneten sich zwischen Dezember 2024 und April 2025. Im April 2025 biss der Hund einen 49-jährigen Mann aus der Nachbarschaft in Hand und Wade, als die Halterin ihn nachts ohne Leine führte. Nur 20 Minuten später erlitt ein Polizeibeamter in der Wohnung der Frau einen Biss in die Hand. Bereits im Dezember 2024 wurde ein weiterer Polizist bei einem Einsatz an der Hand verletzt.
Das Gericht stellte fest, dass die Angeklagte wusste, dass der Hund „Probleme hatte und aggressiv hervorgetreten war“. Sie sei jedoch nicht in der Lage gewesen, das Tier zu kontrollieren und ihre Sorgfaltspflicht zu erfüllen. Die Frau war bei den Taten teilweise erheblich alkoholisiert und hatte ärztlich verordnete Medikamente eingenommen.
Gerichtsurteil und Reaktionen
Die Staatsanwältin hatte ursprünglich 80 Tagessätze gefordert, das Gericht verhängte jedoch 70 Tagessätze zu je 15 Euro. Der Richter erklärte, dass die Frau bei den Taten in ihrer Steuerungsfähigkeit erheblich eingeschränkt war, aber den Hund nicht absichtlich eingesetzt habe, um Menschen zu verletzen. Die Angeklagte, die ohne Verteidiger erschienen war und unter Tränen ausgesagt hatte, bedankte sich am Ende des Prozesses.
Die Frau schilderte, sie habe sich damals in einem schlechten psychischen Zustand befunden. Der Hund, den sie 2015 von einer Familie übernommen hatte, sei unberechenbar gewesen. „Ich habe in den Situationen aber nicht damit gerechnet, dass er beißen würde“, so die Angeklagte. Kurz nach der letzten Attacke wurde ihr die Französische Bulldogge weggenommen, und das zuständige Amt untersagte ihr das Halten und Führen von Hunden für fünf Jahre.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann möglicherweise angefochten werden. Der Fall unterstreicht die Bedeutung verantwortungsvoller Hundehaltung, insbesondere bei Tieren mit aggressiven Tendenzen.



