Knockout-51-Prozess: Verteidigung fordert Freispruch für mutmaßlichen Rädelsführer
Im aufsehenerregenden Prozess gegen Mitglieder der rechtsextremen Gruppierung „Knockout 51“ haben die Verteidiger des Hauptangeklagten in ihren Schlussvorträgen einen vollständigen Freispruch für ihren Mandanten gefordert. Die Verhandlung vor dem Oberlandesgericht in Jena erreicht damit eine entscheidende Phase, nachdem die Staatsanwaltschaft zuvor eine mehrjährige Haftstrafe beantragt hatte.
Verteidigung bestreitet kriminelle Absichten
Die Anwälte des mutmaßlichen Rädelsführers argumentierten in ihren ausführlichen Plädoyers, ihr Mandant habe sich zwar an der Gründung der Gruppe beteiligt, jedoch nicht an etwaigen strafbaren Handlungen. „Die bloße Teilnahme an Kampfsporttraining ist nicht rechtswidrig“, betonte einer der Verteidiger nachdrücklich. Er verwies darauf, dass Selbstverteidigungskurse allgemein angeboten würden und dies allein keine Straftat darstelle.
Der zweite Anwalt des Angeklagten ging in seiner Argumentation noch weiter und machte etablierte Vereine und Fitnessstudios indirekt mitverantwortlich für die Entstehung von „Knockout 51“. Nach seinen Ausführungen seien die späteren Gruppenmitglieder aufgrund ihrer politischen Überzeugungen von anderen Kampfsportanbietern ausgegrenzt worden, was zur Gründung der eigenen Gruppierung geführt habe.
Staatsanwaltschaft sieht Gewaltmonopol infrage gestellt
Diese Darstellung steht in scharfem Kontrast zur Position der Anklagevertretung. Ein Staatsanwalt des Generalbundesanwalts hatte in seinem Plädoyer vor wenigen Tagen für den 27-jährigen Hauptangeklagten fünf Jahre Haft gefordert. Die Anklage wirft ihm vor, gemeinsam mit anderen Mitgliedern das staatliche Gewaltmonopol systematisch infrage gestellt zu haben.
Im aktuellen Thüringer Verfassungsschutzbericht wird „Knockout 51“ als rechtsextremistische Kampfsportvereinigung eingestuft. Nach Ermittlungserkenntnissen präsentierte sich die in Eisenach gegründete Gruppe dort als Ordnungsmacht und versuchte, einen sogenannten „Nazi-Kiez“ zu etablieren.
Chat-Nachrichten als zentraler Streitpunkt
Ein weiterer kontroverser Punkt in den Verteidigungsvorträgen betraf die in Chatgruppen dokumentierten Äußerungen von Gruppenmitgliedern. Die Verteidiger bestritten, dass Aufrufe zu Gewalt und Hass in diesen Kommunikationskanälen ernst gemeint gewesen seien. „Da versteht jeder etwas anderes darunter“, relativierte einer der Anwälte die belastenden Nachrichten.
Den drei Angeklagten im Jenaer Prozess wird konkret die Beteiligung beziehungsweise Unterstützung einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen. Während die Verteidigung die rechtliche Relevanz der Vorwürfe grundsätzlich in Frage stellt, beharrt die Staatsanwaltschaft auf der Schwere der angeblich begangenen Straftaten.
Der genaue Termin für die Urteilsverkündung durch das Oberlandesgericht Jena steht noch nicht fest. Das Gericht muss nun die gegensätzlichen Positionen von Verteidigung und Anklage sorgfältig abwägen, bevor es zu einer Entscheidung kommt.



