Krypto-Betrug: 107 Mio. Euro Schaden, hohe Haftstrafen in Erfurt
Krypto-Betrug: 107 Mio. Euro Schaden, Haftstrafen

Krypto-Betrugsprozess in Erfurt: Haftstrafen für Schneeballsystem mit Bitcoin-Automaten

Das Landgericht Erfurt hat drei Männer und eine Frau wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs in über 7000 Fällen zu hohen Haftstrafen verurteilt. Die Angeklagten hatten mit einem Schneeballsystem rund 5000 Anleger um insgesamt 107 Millionen Euro gebracht. Das Gericht folgte damit weitgehend den Strafanträgen der Staatsanwaltschaft. Die Verteidiger hatten niedrigere Strafen gefordert.

Die Urteile im Einzelnen

Der Hauptangeklagte Andreas B. (49) und der ehemalige Verwaltungsrat Gerrit K. (49) wurden zu jeweils neun Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Christian L. (50) erhielt eine Haftstrafe von achteinhalb Jahren. Marion L. (60) wurde wegen Beihilfe zu vier Jahren Haft verurteilt. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Die Masche: Bitcoin-Automaten und Traumrenditen

Im Zentrum des Verfahrens stand die Berformance Group AG, die mit einem Netzwerk aus internationalen Tarnfirmen von Erfurt aus operierte. Die Angeklagten lockten Anleger mit Begriffen wie Kryptowährung, Blockchain oder Künstliche Intelligenz. Sie versprachen Traumrenditen von rund 210 Prozent durch die angebliche Verpachtung von Bitcoin-Automaten und Hochleistungscomputern. Tatsächlich flossen die Gelder in ein betrügerisches Schneeballsystem, bei dem neue Einzahlungen die Auszahlungen an Altanleger deckten.

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Ermittlungen und Razzia

Ende 2023 geriet das System ins Wanken, da nicht genügend neue Kunden angeworben wurden. Im Juni 2024 schlugen die Ermittler zu: Unter der Leitung des Thüringer Landeskriminalamts durchsuchten 280 Beamte Objekte in Deutschland, der Schweiz, Österreich, Liechtenstein, Litauen und Tschechien. Sechs Personen wurden festgenommen, Vermögenswerte sichergestellt. Der Vorsitzende Richter lobte ausdrücklich die vorbildliche Arbeit der Ermittler.

Verhalten der Angeklagten vor Gericht

Die angeklagten Männer schwiegen vor Gericht. Marion L. gab an, zwar Überweisungen ausgeführt, aber keinen Einblick in wesentliche Unterlagen gehabt zu haben. Die Staatsanwaltschaft war in ihrer Anklage ursprünglich von einem Schaden von 127 Millionen Euro ausgegangen, das Gericht legte den Schaden auf 107 Millionen Euro fest.

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