Schockierender Fall in Bayern: Vater plant Mord an eigenem Kind
In einem verstörenden Kriminalfall hat das Landgericht Landshut einen 28-jährigen Mann zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt. Das Gericht sah es als zweifelsfrei erwiesen an, dass der Angeklagte versucht hat, seine eigene dreijährige Tochter mit Mäusegift zu töten. Das Urteil wurde am Mittwoch verkündet und sorgt für landesweites Entsetzen.
Hintergrund: Finanzielle Motive für grausamen Plan
Laut der detaillierten Anklage der Staatsanwaltschaft verfolgte der Vater ein kaltblütiges Motiv: Er wollte sich die laufenden Unterhaltszahlungen an die Mutter des Kindes ersparen. Um dieses Ziel zu erreichen, entwickelte er im Dezember 2024 einen abgründigen Plan. Der Mann bastelte aus Frischhaltefolie eine kleine Plombe, die er mit einem Gramm Mäusegift füllte. Diese giftige Mischung steckte er seiner dreijährigen Tochter gewaltsam in den Mund, woraufhin das unschuldige Mädchen sie unwissentlich schluckte.
Rettung in letzter Sekunde und gerichtliche Aufarbeitung
Kurz nach der Tat übergab der Vater das Kind der Mutter, offenbar in der Absicht, den Verdacht auf sie zu lenken und sich selbst als Unschuldigen darzustellen. Doch in der Wohnung der Mutter erbrach das Mädchen die giftige Plombe, wodurch das tödliche Gift nicht seine volle Wirkung entfalten konnte. Rettungskräfte und Polizeibeamte fanden später das Erbrochene samt der intakten Plombe auf dem Sofa der Mutter, was entscheidende Beweise lieferte.
Der Vater bestritt die Tat während des gesamten Prozesses beharrlich. Er war bereits im Februar 2025 vorübergehend festgenommen, aber kurz darauf wieder entlassen worden. Seit Mai 2025 befand er sich in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft forderte im Verfahren eine Freiheitsstrafe von neun Jahren sowie den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung, während die Verteidigung auf einen vollständigen Freispruch plädierte. Das Gericht folgte schließlich den Anträgen der Anklage in abgeschwächter Form und verhängte die achtjährige Haftstrafe.
Dieser Fall wirft beunruhigende Fragen zur Sicherheit von Schutzbefohlenen und den extremen Auswüchsen familiärer Konflikte auf. Die Justizbehörden betonten die Notwendigkeit einer strengen Bestrafung, um ein deutliches Signal gegen solche grausamen Taten zu setzen.



