Lebenslange Haft für Femizid in Niedersachsen: Ex-Partnerin vor Kindern erstochen
Ein Mann muss nach einem brutalen Messerangriff auf seine Ex-Partnerin lebenslang ins Gefängnis. Das Landgericht Verden verurteilte den 34-jährigen Syrer wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen. Die Vorsitzende Richterin betonte, der Angeklagte habe sich in seinen Hass hineingesteigert und sei überzeugt gewesen, seine frühere Lebensgefährtin verdiene den Tod.
Von der Blitzhochzeit zum tödlichen Hass
Der tragische Fall begann mit einer ungewöhnlichen Beziehung: Angeklagter und Opfer waren Cousin und Cousine, kannten sich aber kaum, bis er sie Ende 2024 über TikTok kontaktierte. Nur drei bis vier Wochen später heirateten sie nach jesidischer Tradition und zogen zusammen. Doch das Glück währte nur kurz – bereits nach wenigen Tagen eskalierte die Situation.
Streitigkeiten um Geld und die Erwartungen des Mannes führten dazu, dass die 37-jährige fünffache Mutter keine Zukunft mehr in der Beziehung sah und sich nicht mehr sicher fühlte. Nach einem heftigen Streit verbarrikadierte sie sich im Schlafzimmer und flüchtete am nächsten Morgen aus der gemeinsamen Wohnung. „Sie hatte schon da erhebliche Angst vor dem Angeklagten“, erklärte die Vorsitzende Richterin.
Eskalierende Drohungen und vergebliche Hilferufe
Die Trennung konnte der Mann nicht verkraften. Er fühlte sich von seiner Ex-Partnerin verraten und warf ihr vor, Bargeld und Gold der Hochzeit gestohlen zu haben. In Nachrichten an sich selbst schrieb er: „Diese Frau hat mein Geld gestohlen, mein Leben ruiniert“ und „Ich bin ein Mann, der zum Mörder wird“.
Trotz mehrfacher Morddrohungen und einer Anzeige bei der Polizei blieb die Frau ungeschützt. Das Gericht ist überzeugt, dass der Angeklagte seine Pläne am 12. Mai 2025 in die Tat umsetzte. Er passte die fünffache Mutter auf einem Parkplatz in Nienburg an der Weser ab.
Brutale Tat vor den Augen der Kinder
Nach einem kurzen Gespräch holte der Mann ein Messer aus seinem Auto und stach mindestens zehnmal auf seine Ex-Partnerin ein – vor den Augen ihrer zehnjährigen Tochter und ihres 19-jährigen Sohnes. Der Sohn versuchte vergeblich, den Angreifer zu stoppen. Die Kinder mussten „hilflos zusehen“, wie ihre Mutter zusammenbrach und am Tatort starb.
Die Staatsanwaltschaft bezeichnete den Mord als „kaum an Brutalität zu übertreffen“. Zwei Kinder hätten den Todeskampf ihrer Mutter mit ansehen müssen und würden diese Tat nie vergessen. Die Staatsanwaltschaft forderte lebenslange Haft mit besonderer Schwere der Schuld.
Komplexes Gerichtsverfahren und Schuldfähigkeit
Der Fall erforderte zwei Gerichtsverfahren. Zunächst ging das Gericht von schweren psychischen Problemen des Angeklagten aus, die eine Unterbringung in einer Psychiatrie nahelegten. Doch ein Gutachter kam während des Sicherheitsverfahrens zu dem Schluss, dass der 34-Jährige schuldfähig sei.
„Der Angeklagte konnte unterscheiden, was richtig und was falsch ist“, sagte die Vorsitzende Richterin. „Er hat die Tat sich vorher vorgestellt.“ Auch im Nachhinein sei er von seinem Handeln überzeugt gewesen – eine leichte Intelligenzminderung und erhöhte Impulsivität änderten daran nichts.
Rechtliche Einordnung und Familien-Tragödie
Die Nebenklage schloss sich der Staatsanwaltschaft an und forderte ein Urteil wegen Mordes aus heimtückischen Beweggründen. Ein Anwalt der Nebenklage betonte: „Er wollte töten, er wollte abstrafen.“
Sogar der Verteidiger sprach von einer „Tragödie“ für die gesamte Familie, ging jedoch von einer spontanen Tat aus und setzte sich für eine mildere Strafe ein. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann angefochten werden.
Der Fall zeigt erschreckend deutlich, wie schnell aus einer vermeintlichen Liebesbeziehung tödliche Gewalt entstehen kann – und wie schwerwiegend die Folgen für alle Beteiligten sind, besonders für die Kinder, die Zeugen dieser grausamen Tat wurden.



