Lebenslange Haft für Mord an Ex-Partnerin - Gericht verurteilt Täter aus niedrigen Beweggründen
Lebenslange Haft für Mord an Ex-Partnerin in Nienburg

Lebenslange Haft für Mord an Ex-Partnerin - Gericht verurteilt Täter aus niedrigen Beweggründen

Ein 34-jähriger Mann muss lebenslang ins Gefängnis, weil er seine Ex-Partnerin mit einem Messer erstochen hat. Das Landgericht Verden verurteilte den Angeklagten wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen. Die Vorsitzende Richterin betonte bei der Urteilsverkündung, dass der Täter sehr wütend über die Trennung gewesen sei und sich von seiner früheren Lebensgefährtin verraten gefühlt habe.

Vorgeschichte der Tat und Drohungen

Nach Angaben des Gerichts war der syrische Staatsbürger überzeugt, dass ihn seine 37-jährige Ex-Partnerin bestohlen hatte. Er beschuldigte sie, Bargeld und Gold entwendet zu haben. Schon vor der tödlichen Attacke soll der Mann der Frau mehrfach mit dem Tod gedroht haben. Die Betroffene zeigte ihn deshalb bei der Polizei an, was die Eskalation jedoch nicht verhindern konnte.

Brutaler Angriff vor den Augen der Kinder

Das Gericht ist überzeugt, dass der Angeklagte seine Mordpläne am 12. Mai 2025 in die Tat umsetzte. Er fing die fünffache Mutter auf einem Parkplatz in Nienburg an der Weser ab. Mit einem Messer stach er mehrfach auf sie ein – vor den Augen ihrer zehnjährigen Tochter und ihres 19-jährigen Sohnes.

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Der Sohn versuchte laut Gerichtsakten noch, den Angreifer zu stoppen, hatte jedoch keinen Erfolg. Die Frau sackte zusammen und starb noch am Tatort. Der Täter floh anschließend mit seinem Wagen, wurde aber wenig später von der Polizei festgenommen.

Prozess und Urteil

Im Prozess äußerte sich der Angeklagte nicht konkret zur Tat, räumte aber Tötungsabsichten ein. Die Richter begründeten ihr Urteil damit, dass der Mann aus Rache den Entschluss gefasst habe, seine frühere Lebensgefährtin zu töten. Sie werteten dies als Mord aus niedrigen Beweggründen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann möglicherweise noch angefochten werden. Die tragischen Umstände der Tat, insbesondere die Anwesenheit der Kinder während des Angriffs, unterstreichen die Brutalität des Verbrechens.

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