Liebeszellen-Mord in JVA Burg: Zehn Jahre Haft für Ehemann nach Tötung seiner Frau
Franziska A., 35 Jahre alt und von allen Franzi genannt, betrat am 3. April 2025 die Justizvollzugsanstalt Burg in Sachsen-Anhalt. Sie freute sich auf die in wenigen Tagen bevorstehende Entlassung ihres vorbestraften Mannes Stephan A. (38). Doch dieser Besuch sollte ihr letzter sein. In einer der vier sogenannten Liebeszellen des Hochsicherheitsgefängnisses, die für Langzeitbesuche eingerichtet sind, wurde sie von ihrem Ehemann erwürgt. Das Landgericht Stendal verurteilte Stephan A. am Dienstag, den 17. Februar 2026, wegen Totschlags zu zehn Jahren Haft.
Die Tat in der Kontaktzelle B-1-015
Die JVA Burg bei Magdeburg ist die einzige Haftanstalt in Sachsen-Anhalt, die über Liebeszellen verfügt. Diese sind mit einem Flur, einer Küchenzeile, einer Couch, einer Toilette und einem vergitterten Balkon ausgestattet. Am Tattag zog sich das Ehepaar für fünf Stunden ungestörte Zweisamkeit in die Zelle B-1-015 zurück. Stephan A., der zuvor wegen Diebstahls und Betrugs verurteilt worden war und als angepasster Häftling galt, erwürgte seine Frau kurz vor Ende der Besuchszeit. Die Richter der Schwurkammer des Landgerichts Stendal kamen zu dem Ergebnis, dass er sie so lange würgte, bis sie starb. Das Obduktionsergebnis bestätigte stumpfe Gewalt gegen den Hals.
Der Prozess und die widerlegte Verteidigung
Während des Prozesses saß Stephan A., gesichert mit Fußfesseln und Handschellen und geführt von drei Justizbeamten, auf der Anklagebank neben seiner Verteidigerin Heidrun Ahlfeld. Staatsanwältin Tessa Zachau fasste den Tötungsvorwurf knapp zusammen: „Der Angeklagte hat einen Menschen getötet – ohne Mörder zu sein.“ Der Angeklagte stellte den Tod seiner Ehefrau, einer Mutter von zwei Töchtern im Alter von 9 und 13 Jahren, als tragischen „Sex-Unfall“ dar. Er behauptete, unter dem Einfluss von chemischen Cannabinoiden die Kontrolle verloren zu haben, während er sie zur Luststeigerung würgte. Testergebnisse belegten die Drogeneinnahme, doch die Herkunft der Substanzen im Gefängnis blieb ungeklärt.
Die Richter wiesen diese Version jedoch zurück. Vorsitzender Richter Thomas Schulz erklärte: „Die Kammer wertet das Geschehen – wie angeklagt – als Totschlag. Wir sehen ihre Version eines Sex-Unfalls als widerlegt.“ Die Kammer ging davon aus, dass es zu einem Streit zwischen den Eheleuten kam, nachdem Franziska erfuhr, dass die Entlassung ihres Mannes verschoben wurde. Zudem glaubten die Richter nicht, dass Stephan A. durch die Drogen vermindert schuldfähig war, da Zeugen aussagten, er sei unmittelbar nach der Tat räumlich und situativ klar gewesen.
Die Urteilsverkündung und Reaktionen
Vor der Verurteilung beantragte die Staatsanwaltschaft acht Jahre Haft, während Nebenklage-Anwalt Jan Siebenhüner, der die Familie von Franziska vertrat, 13 Jahre forderte. Die Verteidigung plädierte auf drei Jahre Haft wegen fahrlässiger Tötung. Nach über zwei Stunden Beratung verkündete Richter Schulz das Urteil: zehn Jahre Haft für Stephan A. Die Familie von Franziska, darunter ihre beiden Töchter, fiel sich nach der Verkündung weinend in die Arme. Ihre Mutter Monika, die ein T-Shirt mit einem Foto ihrer toten Tochter trug, sagte: „Wir sind froh, dass er eine gerechte Strafe bekommen hat.“ Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Fall hat bundesweit für Aufsehen gesorgt und wirft Fragen nach der Sicherheit in Gefängnissen und dem Umgang mit Liebeszellen auf. Die JVA Burg bleibt vorerst die einzige Anstalt in Sachsen-Anhalt mit solchen Einrichtungen, doch Diskussionen über mögliche Reformen sind im Gange.



